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Informationen zum Feuerwerk

Der Bereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Hann. Münden informiert, dass seit dem 1. Oktober 2009 durch eine Gesetzesänderung folgendes gilt:

„Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“

(Änderung des Sprengstoffgesetzes (§ 23 des Artikel 2, Änderung der ersten Verordnung zum 4. Gesetz der Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17.07.2009)

Pyrotechnische Gegenstände sind Feuerwerkskörper aller Art. In unmittelbarer Nähe bedeutet einen Mindestabstand von 200 m.

Dieses Verbot bezieht sich nicht auf Tisch- und Jugendfeuerwerk, das für Personen unter 18 Jahren zugelassen ist.

Für alle anderen Feuerwerkskörper, Raketen und Böller gilt das Verbot.

Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hann. Münden bedeutet dies, dass Feuerwerk nur noch in wenigen Bereichen überhaupt abgebrannt werden darf. Die historische Innenstadt sowie alle Ortsteile sind vondiesem Verbot betroffen, aber auch die Wohngebiete, in denen sich die Krankenhäuser und Altersheime befinden.

Die Stadt Hann. Münden stellt für Silvester zum Abbrennen von Feuerwerk den Tanzwerder sowie den Parkplatz am Rattwerder zur Verfügung.

Das gesetzliche Verbot soll die genannten Einrichtungen und Häuser schützen. Die Stadt Hann. Münden und die Polizei werden daher die Einhaltung des Verbotes kontrollieren und Verstöße ahnden.

 

 

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