Bauaktenarchiv
Leistungsbeschreibung
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Anmerkung: Bei Teileigentum (z. B. Eigentumswohnungen) beschränkt sich das Akteneinsichtsrecht auf das jeweilige Teileigentum.
Welche Gebühren fallen an?
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.
Was sollte ich noch wissen?
Sprechzeiten - Fachdienst Bauordnung und Statik
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Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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