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Fachdienst Bauordnung und Statik

Sie wollen ein neues Haus bauen? Sie planen, ein altes, vielleicht sogar denkmalgeschütztes Gebäude umzubauen? Oder beabsichtigen Sie, Ihr Haus zu vergrößern, etwa den Dachboden als Wohnraum auszubauen? Oder benötigen Sie Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis? Bei solchen und ähnlichen Fragen hilft Ihnen der Bereich Stadtentwicklung. Die Mitarbeiterlnnnen beraten Sie bei allen Problemen rund um das Bauen. Sie prüfen, ob das Bauvorhaben die Vorschriften des Planungsrechtes, der Niedersächsischen Bauordnung und des Denkmalschutzrechtes erfüllt. Dazu gehören Detailfragen wie Grenz- und Gebäudeabstände, Standsicherheit, Brandschutz, Erschließung des Grundstückes, technische Anforderungen an das Bauwerk u. a.

Bei Problemen versuchen die MitarbeiterInnen, gemeinsam mit BauherrInnen und Architektlnnen Lösungen zu finden.

Wesentliche Aufgabe des Bereichs Stadtentwicklung ist es, BauherrInnen zu beraten (auch hinsichtlich der unterschiedlichen Genehmigungs-/Anzeigeverfahren) und Bauanträge zu prüfen und zu genehmigen.

Damit dies möglichst schnell und reibungslos erfolgen kann, empfiehlt es sich:

  • das erforderliche Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren zu bestimmen;
  • baurechtliche Fragen vor Einreichung des Bauantrags zu klären,
  • die Antragsunterlagen vollständig einzureichen.

Der Landesgesetzgeber hat 2012 die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) umfassend novelliert und sie damit in weiten Teilen an die Musterbauordnung der Länder angepasst. Die bereits 1995 begonnene Verschlankung des Baugenehmigungsverfahren wurde dabei konsequent weiterentwickelt.

Durch die Einführung des § 62 NBauO entfällt das Baugenehmigungsverfahren für bestimmte Gebäude oder bauliche Anlagen im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes mit der Nutzungsbestimmung Kleinsiedlungsgebiet, reines, allgemeines oder besonderes Wohngebiet, Gewerbe- oder Industriegebiet. Es reicht das Mitteilungsverfahren aus, in dem ein versierter Architekt gegenüber Bauherrn und Bauaufsicht die Verantwortung dafür übernimmt, dass das geplante Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entsprechend geplant ist.

Durch die Neufassung des § 63 NBauO wurde das sog. vereinfachte Baugenehmigungsverfahren als Standardverfahren eingeführt. In diesem Verfahren übernimmt der Architekt gegenüber Bauherrn und Bauaufsicht die Verantwortung (bezogen auf die nicht zu prüfenden Aspekte), dass das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entsprechend geplant ist.

Lediglich für Sonderbauten (Hochhäuser, große Gewerbebetriebe, Supermärkte, Versammlungsstätten etc.) ist von der Bauaufsicht noch im vollen Umfang zu prüfen, ob das geplante Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht.

Sofern es sich also um ein anzeige- bzw. genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handelt, ist der Fachdienst Bauordnung und Statik dann dafür verantwortlich, alle betroffenen städtischen Bereiche/Ämter und ggf. auch auswärtige Behörden zu einem Bauvorhaben zu hören. Er sammelt die Stellungnahmen aus den verschiedenen Bereichen und lässt sie ggf. in Form von Nebenbestimmungen in die Baugenehmigung einfließen.

Das Anbringen von Werbeanlagen und das Aufstellen von Reklametafeln wird durch den Fachdienst Denkmalschutz und Stadtbildpflege geprüft und genehmigt.

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt des Bereichs Stadtentwicklung ist neben der rein baurechtlichen Beratung die Hilfe bei der Gestaltung von Bauvorhaben, insbesondere, wenn es sich um Baudenkmale oder Projekte in der Umgebung von Baudenkmalen handelt. Dies trifft für die gesamte Hann. Mündener Altstadt innerhalb der historischen Stadtmauern zu.

Kontakt

Auskünfte im Fachdienst Bauordnung und Statik geben:

Herr Ritter

Bereich 5 - Stadtentwicklung
Fachdienst Bauordnung und Statik
Leitung Fachdienst Bauordnung und Statik


Frau Ahlborn

Bereich 5 - Stadtentwicklung
Fachdienst Bauordnung und Statik
Sachbearbeiterin


Frau Behrend

Bereich 5 - Stadtentwicklung
Fachdienst Bauordnung und Statik
Sachbearbeiterin


Frau Dittmar

Bereich 5 - Stadtentwicklung
Fachdienst Bauordnung und Statik
Sachbearbeiterin


Frau Knauf-Ponsa

Bereich 5 - Stadtentwicklung
Fachdienst Bauordnung und Statik
Sachbearbeiterin

Dienstleistungen

Der Fachdienst Bauordnung und Statik ist für folgende Dienstleistungen zuständig:

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