Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen
Die Stadt Hann. Münden erhebt Daten im Zusammenhang mit der Ausgabe von Formularen zur Untersuchung oder Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz entsprechend der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorschriften.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
vertreten durch den Bürgermeister
Böttcherstraße 3
34346 Hann. Münden
- Telefon: 05541 75-0
- E-Mail: Info@Hann.Muenden.de
2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:
Datenschutzbeauftragten der Stadt Hann. Münden
S-CON GmbH & Co.KG
Podbielskistraße 386
30659 Hannover
E-Mail: datenschutz@hann.muenden.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet: Ausgabe von Formularen zur Untersuchung oder Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Untersuchungsberechtigungsschein). Ihre Daten werden auf Grundlage des Art. 6 Abs.1 S.1 c DSGVO (zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) in Verbindung mit den §§ 32-33 Jugendarbeitsschutzgesetz verarbeitet.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Zur Erfüllung dieser Aufgabe dürfen Ihre Daten an den FB Finanzen weitergegeben werden.
Im Übrigen werden Ihre Daten nur dann weitergegeben, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben.
5. Dauer der Speicherung
Die Daten werden nur zum Zweck des Nachweises über die Ausgabe eines Untersuchungsberechtigungsscheines nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz gespeichert.
6. Betroffenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
- Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
- Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
- Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).
7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen
Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung gegeben haben, kann diese nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.
8. Beschwerderecht:
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Aufsichtsbehörde ist der
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
- Telefon: 0511 1204500
- Fax: 0511 1204599
- E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
- Internet: www.lfd.niedersachsen.de