Sprungziele
Inhalt

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen

Die Stadt Hann. Münden erhebt Daten im Zusammenhang mit der Ausgabe von Formularen zur Untersuchung oder Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz entsprechend der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorschriften.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Hann. Münden

vertreten durch den Bürgermeister

Böttcherstraße 3
34346 Hann. Münden

2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

Datenschutzbeauftragten der Stadt Hann. Münden
S-CON GmbH & Co.KG
Podbielskistraße 386
30659 Hannover
E-Mail: datenschutz@hann.muenden.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet: Ausgabe von Formularen zur Untersuchung oder Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Untersuchungsberechtigungsschein). Ihre Daten werden auf Grundlage des Art. 6 Abs.1 S.1 c DSGVO (zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) in Verbindung mit den §§ 32-33 Jugendarbeitsschutzgesetz verarbeitet.

4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Zur Erfüllung dieser Aufgabe dürfen Ihre Daten an den FB Finanzen weitergegeben werden.
Im Übrigen werden Ihre Daten nur dann weitergegeben, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben.

5. Dauer der Speicherung

Die Daten werden nur zum Zweck des Nachweises über die Ausgabe eines Untersuchungsberechtigungsscheines nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz gespeichert.

6. Betroffenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
  4. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  5. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).

7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen

Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung gegeben haben, kann diese nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.

8. Beschwerderecht:

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Aufsichtsbehörde ist der

nach oben zurück