Sprungziele
Inhalt

Fachdienst Umwelt

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Informations- und Präsentationsstände Aufstellen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im öffentlichen Straßenraum einen Informations- oder Präsentationsstand aufstellen möchten, ist eine Sondernutzungserlaubnis nach den Vorschriften des Niedersächsischen Straßengesetzes in Verbindung mit der Sondernutzungssatzung der Stadt Hann. Münden zu beantragen

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Sondernutzungsgebühr für kommerzielle Informations- und Präsentationsstände beträgt derzeit, je Frontmeter beanspruchter Straßenfläche, täglich 32,00 Euro.

Anträge / Formulare

Der Antrag muss schriftlich, spätestens 10 Tage vor Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes, bei der Stadt Hann. Münden, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Der. Informationsstand darf aus Verkehrssicherheitsgründen die Größe von insgesamt max. 3 x 3 m nicht überschreiten.

Durch den baulich begrenzten Straßenraum in der Kernstadt steht für die Aufstellung von Informationsständen nur eine begrenzte Fläche zur Verfügung. Daher wird der Zeitraum für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, für das Aufstellen von Informations- und Präsentationsständen, grundsätzlich auf max. drei aufeinander folgende Tage begrenzt.

Der Fußgängerverkehr darf durch die Aufstellung von Informationsständen in der Fußgängerzone nicht mehr als den Umständen nach unvermeidbar beeinträchtigt wird.

Es muss unbedingt gewährleistet sein, dass in der „Lange Straße“ (Fußgängerzone) eine ausreichende Mindestdurchfahrtsbreite für Noteinsatzfahrzeuge sowie Liefer- und Anliegerverkehr von mindestens 3,50 m bestehen bleibt.

Geschäfts- und Hauseingänge dürfen keinesfalls versperrt werden.

Verschmutzungen durch die Sondernutzung dürfen nicht eintreten bzw. sind unverzüglich zu beseitigen.

Das Einwirken auf Passanten (z. B. Spendenforderungen oder Mitgliederwerbung) ist nicht zulässig.

Besonders zu beachten ist, dass eventuell weitere Genehmigungen (z. B. gewerbe-, gaststätten- oder baurechtlich) mit der Erlaubnis zur Straßenbenutzung nicht abgedeckt sind. Hierfür sind separate Anzeigen bzw. Anträge zu stellen.

Als Erlaubnisnehmer haften Sie der Stadt Hann. Münden gegenüber dafür, dass die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit nur auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleibt.


Fachlich freigegeben durch

Stadt Hann. Münden, Fachdienst Sicherheit und Ordnung
nach oben zurück