Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Nr. 99012008001001Leistungsbeschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Servicezeiten - Fachdienst Bauordnung und Statik
montags bis freitags
von 07:30 bis 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich
von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung.