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Ordnungswidrigkeit Ausweisrecht

Leistungsbeschreibung

Verstöße gegen das Personalausweisgesetz können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, genügen damit ihrer Ausweispflicht.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche „Kosten“ fallen an?

Eine Verwarnung kann bis zu einer Höhe von 55,00 € ausgesprochen werden.

Die Ordnungswidrigkeit kann grundsätzlich mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden; in Einzelfällen bis zu dreißigtausend Euro.

Zuzügliche Verwaltungsgebühren.

Rechtsgrundlagen

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