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Fachdienst Stadtplanung

Der Fachdienst Stadtplanung ist zuständig für die städtebauliche Planung, die die Nutzung von Grund und Boden regelt. Die Darstellung von Zielen der Stadtentwicklung geschieht auf den zwei Ebenen der Bauleitplanung, deren Grundlage das Baugesetzbuch (BauGB) ist:

Der Flächennutzungsplan stellt für das ganze Stadtgebiet einschließlich Ortsteile die beabsichtigte Nutzung des Bodens nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dar.

Die Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und treffen für kleine Teilgebiete der Stadt die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken und deren Erschließung. Ist ein Bebauungsplan vorhanden, muss sich ein Bauvorhaben innerhalb der darin getroffenen Festsetzungen bewegen, z. B. die Art der Nutzung, die Zahl der Vollgeschosse, die überbaubare Grundstücksfläche, die Bauweise, die Erschließung und die Anlage von Stellplätzen und Garagen sowie gegebenenfalls die Höhe des Gebäudes, die Dachform, Gestaltung und Begrünung des Gebäudes und des Grundstücks usw.

Ist kein Bebauungsplan vorhanden, wird die Möglichkeit zur Verwirklichung eines Vorhabens nach den §§ 34 und 35 BauGB geprüft: Danach muss innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34) ein Vorhaben sich in Art und Maß der vorhandenen Bebauung der näheren Umgebung einfügen, während das Bauen im Außenbereich (§ 35) grundsätzlich nicht zulässig ist, sofern nicht ganz besondere Voraussetzungen vorliegen.

Die Bebauungspläne und den aktuellen Flächennutzungsplan haben wir hier für Sie bereit gestellt.

Kontakt

Auskünfte im Fachdienst Stadtplanung geben:

Herr Pflum

Bereich 5 - Stadtentwicklung
Fachdienst Stadtplanung
Leitung Fachdienst Stadtplanung


Frau Braun

Bereich 5 - Stadtentwicklung
Fachdienst Stadtplanung
Sachbearbeiterin Stadt-/Freiraumplanung


Frau van Munster

Bereich 5 - Stadtentwicklung
Fachdienst Stadtplanung
Sachbearbeiterin


Frau Weinert

Bereich 5 - Stadtentwicklung
Fachdienst Stadtplanung
Sachbearbeiterin

Dienstleistungen

Der Fachdienst Stadtplanung ist für folgende Dienstleistungen zuständig:

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