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Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hann. Münden

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland §3 (2)

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hann. Münden hat die Aufgabe, die Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft zu fördern und die Verwirklichung des §3 (2) des Grundgesetzes voranzutreiben.

Gleichstellungsbeauftragte werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben eingesetzt. Ihre Aufgaben und die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit sind durch

  • § 9 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) - beschreibt den Einsatz der Gleichstellungsbeauftragten und
  • Niedersäschsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG), gültig vom 01.01.2011

gesetzlich verankert.

Weitere Informationen zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) und zur politische Gleichstellungsarbeit in Kommunen finden Sie auf den Internetseiten des Landes Niedersachsen.

Als Gleichstellungsbeauftragte versuche ich, durch vielfältige Kooperationen mit den Kolleginnen und Kollegen und mit den Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Göttingen/Osterode vor Ort die Ziele der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung und im Stadtleben zu begleiten. Die Gleichstellungsbeauftragte mischt sich ein, geht Anfragen und Beschwerden zur Gleichstellung nach und setzt sich innerhalb der Stadtverwaltung z. B. für die Einstellung von mehr Frauen in gehobene Positionen oder für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.

Mit einer halben Stelle meiner Arbeitszeit für die Gleichstellungsarbeit begleite ich - soweit es mir möglich ist - innerhalb der Stadtverwaltung Planungsvorhaben, Projekte und Personalverfahren und unterstütze geschlechtersensible Vorhaben. Dazu gehört es auch, die Ausschuss- und Ratsvorlagen nach den positiven wie negativen Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu bewerten. Themenbereiche, wie z. B. zur Personalentwicklung, werden aktiv begleitet.

Im Dezember 2017 hat die Gleichstellungsbeauftragte gemeinsam mit dem Bürgermeister .den Gleichstellungsplan (siehe in der Randspalte unter den Abschnitt Dokumente) nach § 15 Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG) dem Rat der Stadt Hann. Münden vorgelegt. In Zusammenarbeit mit Personalamt und Personalrat ist der Gleichstellungsplan ein Bestandteil der Personalentwicklung in der Stadtverwaltung.
  • Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin zu Fragen der Gleichstellung innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung. Die Gleichstellungsbeauftragte initiiert Veranstaltungen für den frauenORT Herzogin Elisabeth, Aktionen zu den jährlichen Aktionstagen wie Internationaler Frauentag, Jungen und Mädchen Zukunftstag u. a.,
  • organisiert Veranstaltungen für und mit Frauen und zu Themen der Geschlechtergerechtigkeit, unterstützt die Arbeit verschiedener Vernetzungen, wie dem Bürgertreff, Mehr!Generationenhaus Hann. Münden und
  • arbeitet mit allen an Gleichstellungsfragen interessierten Gruppen zusammen.

Wer kann sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?

  • Bürgerinnen und Bürger, die Fragen, Sorgen oder Anregungen rund um die Thematik der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern haben
  • Frauen und Männer auf der Suche nach passenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten in unterschiedlichen Lebenslagen
  • Projekte und Institutionen, deren Aufgabengebiet die Gleichstellung von Frauen und Männern berührt
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Stadtverwaltung mit unterschiedlichsten Anliegen und Anfragen
  • Menschen, die sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, belästigt oder bedroht fühlen - oder die von einem solchen Missstand Kenntnis erhalten haben.

Randspalte

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