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Verwaltungswirt

Ausbildungsdauer

2 Jahre; die Ausbildung beginnt in der Regel zum 01.08. jeden Jahres

Voraussetzungen

  • Sekundarabschluss I (Realschulabschluss)
  • Am Tag der Einstellung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet (Ausnahmen möglich)
  • Erfüllung der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis (z.B. gesundheitliche Eignung, nicht vorbestraft, Deutscher i.S.d. Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder andere EU-Staatsangehörigkeit etc.)
  • Kommunikations- und Organisationsfähigkeit
  • Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • Sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Interesse an rechtlichen Fragestellungen, Politik, Gesellschaft und der Funktionsweise des Staates

Tätigkeiten im Überblick

Verwaltungswirte können in der gesamten Stadtverwaltung eingesetzt werden und ...

  • nehmen hoheitliche Tätigkeiten wahr.
  • wenden Rechtsvorschriften einzelfallbezogen an.
  • beraten und unterstützen hilfesuchende Bürgern*innen und beantworten Anfragen von Organisationen.
  • bearbeiten Vorgänge mit Hilfe verschiedener Informations- und Kommunikationssysteme.
  • erledigen allgemeine Bürotätigkeiten.
  • treffen Verwaltungsentscheidungen oder bereiten diese umfänglich vor.

Ablauf

  • Die Auszubildenden werden im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Stadtsekretär-Anwärter eingestellt
  • Die Ausbildung bzw. der Vorbereitungsdienst findet in verschiedenen Abschnitten statt:
    • die theoretische Ausbildung findet als Grund- und Abschlusslehrgang am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V. (NSI) in Hannover statt
    • Zwischen den beiden Lehrgängen erfolgt die praktische Ausbildung in unterschiedlichen Bereichen der Stadtverwaltung
  • weitere Informationen zur Ausbildung am NSI findest du auf deren Internetseite.
  • Der Abschluss qualifiziert für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (ehemaliger mittlerer Dienst – Besoldungsgruppe A6)

Urlaub / Besoldung

  • 30 Tage Jahresurlaub
  • Anwärterbezüge in Höhe von zurzeit 1.259,04 € und Übernahme der Lehrgangsgebühren
  • Zzgl. einer Lernmittelpauschale sowie je nach Familienstand Trennungsgeld oder Umzugskostenvergütung für die Lehrgangsaufenthalte in Hannover

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