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Straßencafés

Beschreibung

  • Die Benutzung von öffentlichen Straßen für die Aufstellung von Tischen und Stühlen vor den Geschäften bzw. Gastronomiebetrieben, ist erlaubnispflichtig und muss beantragt werden.
  • Der Antrag muss schriftlich, spätestens 10 Tage vor Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes, bei der Stadt Hann. Münden, Bereich Sicherheit und Ordnung, Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden gestellt werden.
  • Für die Benutzung des Straßenraumes durch Tische, Stühle, Balustraden, Sonnenschirme und sonstige betriebliche Einrichtungen ist die Richtlinien zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum (Gestaltungsrichtlinie) vom 11.12.2007 zu beachten. Sie sind optisch so zu gestalten, dass das Stadtbild nicht mehr als notwendig beeinträchtigt wird.
  • Die Tischgröße darf gewöhnliche Ausmaße, bei Rundtischen max. Durchmesser 80 cm , bei Rechtecktischen max. 120 cm x 80 cm nicht überschreiten. Biertischgarnituren u. a. sind nicht erlaubt.
  • Außerhalb der Fußgängerzone ist auf der Gehwegfläche eine Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m für Fußgänger freizuhalten.
  • Überdachungen in Form von Zelten, zeltähnlichen Behausungen und Pavillons sowie künstliche Wärmequellen sind unzulässig.
  • Die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes über den Gemeingebrauch (§ 14 NStrG) hinaus ist gebührenpflichtig. Die Sondernutzungsgebühr wird nach der Tischzahl inklusive entsprechender Bestuhlung nach Tarifzone und Saison festgesetzt.
TarifzoneHauptsaison
April bis Oktober
Saisonal pro Tisch
Nebensaison
Januar, Februar, März,
November und Dezember
pro Tisch monatlich
A 75,00 Euro 15,00 Euro
B 63,00 Euro 13,00 Euro
C 50,00 Euro 10,00 Euro
D 31,00 Euro 6,00 Euro

Januar, Februar, März, November und Dezember

pro Tisch monatlich

Sprechzeiten - Fachdienst Sicherheit und Ordnung

Nach Online-Terminvergabe oder mündlicher Terminvereinbarung.
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