Sprungziele
Inhalt

Aktuelle Bauleitplanverfahren

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

Nr. 99093003001000

Leistungsbeschreibung

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Anmerkung: Die Stadt Hann. Münden verfügt zurzeit über keine Baumschutzsatzung, daher ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Baumfällgenehmigung erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

Rechtsgrundlage

  • Kommunale Baumschutzsatzung

Fachlich freigegeben durch

Kommunale Rahmenleistung

nach oben zurück