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03.11.2025

Bebauungsplan Nr. 084 "Auefeld / Göttinger Straße"

- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat am 25.06.2025 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 084 „Auefeld / Göttinger Straße“ gefasst.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 084 "Auefeld / Göttinger Straße" werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, das ehemalige Betriebsgelände der Firma Eaton Germany GmbH sowie die bisher unbebauten Flächen im Westen des aus der Nutzung gefallenen Betriebes als Gewerbehof weiterzuentwickeln.

Im Jahr 2024 wurde das Betriebsgelände sowie die bisher von Bebauung freigehaltene Gewerbefläche im Westen des Werkgeländes von einem privaten Investor erworben. Nun soll das Entwicklungsziel verfolgt werden den aufgegeben Gewerbestandort mit unterschiedlichen Nutzungen neu zu bespielen. Neben diversen Lager- und Gewerbenutzungen wird auf dem Areal ein Sondergebiet „Eventhalle“ festgesetzt. Ein besonderer Fokus bei der Entwicklung der Gesamtfläche ist die Zonierung der Nutzungseinheiten und die damit zusammenhängende Verträglichkeit mit den umliegenden Bestandsnutzungen. Zur planungsrechtlichen Absicherung der genannten Entwicklungsperspektiven muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Dies wird im Rahmen der 8. Sammeländerung des Flächennutzungsplans 2000 durchgeführt.


Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 084 "Auefeld / Göttinger Straße" befindet sich im Siedlungsgebiet von Hann. Münden zwischen der Straße Auefeld und Göttinger Straße.

Dokumente


 

Bereitgestellt im Internet am 03.11.2025.

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