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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 047 "Göttinger Straße" - Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Ziel und Zweck der Planung

Durch die Verlagerung des bestehenden Lebensmittelmarktes an der Göttinger Straße ergeben sich aufgrund des geltenden Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hannoversch Münden Regelungsbedarfe hinsichtlich der Einzelhandelsentwicklung. Daher soll mit einer 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 047 „Göttinger Straße“ die Neuausrichtung der Zulässigkeit von Handelsbetrieben und Dienstleistungen innerhalb des festgesetzten Sondergebietes planungsrechtlich geregelt werden.

Die Verlagerungsabsichten stehen im Einklang mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes, welches durch ein Standortkonzept für die Stadt Hann. Münden (Standortkonzept und Sortimentslisten, Beschluss des Rates der Stadt Hann. Münden vom 27.06.2019) ergänzt wurde. Das Standortkonzept regelt die Einzelhandelsentwicklung für die Versorgungsbereiche der Stadt und definiert für den Sonderstandort „Göttinger Straße“, dass an diesem Standort keine zentren- und nahversorgungsrelevante Einzelhandelsentwicklung beabsichtigt ist.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden in Abstimmung mit dem Einzelhandelskonzept die textlichen Festsetzungen mit dem Ziel, zentren- und nahversorgungsrelevante Kernsortimente auszuschließen, geändert und die Sortimentslisten angepasst.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes 1. Änderung Nr. 047 „Göttinger Straße“ einschließlich Begründung sowie bereits vorliegenden Stellungnahmen in der Zeit

vom 25.01.2021 bis 26.02.2021

auf der Seite "Rathaus & Politik / Städtebau / Bauleitplanung / Aktuelle Bauleitplanverfahren" zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209 (Fachdienst Stadtplanung) nach telefonischer Terminvergabe unter 05541-75-228 eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hann. Münden vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Darüber hinaus besteht im Fachdienst Stadtplanung die Möglichkeit sich unabhängig von der oben genannten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Unterlagen

Amtliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 047 "Göttinger Straße"

Planzeichnungsentwurf (textlich)

Begründungsentwurf

Gutachten bzw. Stellungnahme

Verträglichkeitsgutachten

Verträglichkeitsgutachten - Stellungnahme

Bereitgestellt im Internet am 21.01.2021.

21.01.2021 

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