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13.06.2015

Keine Growiane über Hann. Münden

2. Anhörung und Offenlegung des Entwurfs zum Teilregionalplan Energie Nordhessen

Vorranggebiet KS_26 - Visualisierung RP Kassel - Blick vom Kattenbühl/Auszug
Vorranggebiet KS_26 - Visualisierung RP Kassel - Blick vom Kattenbühl/Auszug
Vorranggebiet KS_26 - Visualisierung Stadt Hann. Münden / Tag - Blick v. d. Schönen Aussicht
Vorranggebiet KS_26 - Visualisierung Stadt Hann. Münden / Tag - Blick v. d. Schönen Aussicht
Vorranggebiet KS_26 - Visualisierung Stadt Hann. Münden / Nacht - Blick v. d. Schönen Aussicht
Vorranggebiet KS_26 - Visualisierung Stadt Hann. Münden / Nacht - Blick v. d. Schönen Aussicht

Die Stadt Hann.Münden steht dem 2. Entwurf zum Teilregionalplan Energie Nordhessen mit großem Unverständnis gegenüber.

Unverständnis darüber,

dass sich die Regionalplanung in Nordhessen mit dem angestrebten Anteil der Vorranggebiete für Windenergienutzung von 2% am Planungsraum die möglichen Planungs- und Abwägungsspielräume unnötig beschneidet. Die Festlegung von 2% der Fläche des Planungsraums als Vorranggebiete für Windenergienutzung ist weder landesplanerisch geboten noch regionalplanerisch gerechtfertigt.

Unverständnis darüber,

dass die Vorranggebiete für Windenergienutzung ohne Bewertung und Abwägung der Zielkonflikte über andere Vorranggebiete hinweggeplant werden. Die Verträglichkeit einer massierten Windenergienutzung von Waldflächen mit den rechtsgültigen Zielen des Regionalplans Nordhessen zur Forstwirtschaft, zur Entwicklung des Natur- und Landschaftsraums, zur Entwicklung des Erholungsraums und zur Tourismusentwicklung ist nicht abgestimmt.

Unverständnis darüber,

dass die Bedeutung des Tourismus für die Regionalentwicklung in Nordhessen und Südniedersachsen verkannt und die touristischen Belange nicht als „Schutzgut“ in die Abwägung eingestellt.

Unverständnis darüber,

dass Vorsorgegesichtspunkte bei der Bewertung der Schutzgüter weitgehend außer Acht gelassen werden. Für Vorsorgegesichtspunkte (z.B. Erhöhung von Schutzabständen, Berücksichtigung touristischer Belange) bleibt kaum Raum. Stattdessen sollen Flächenfestlegungen gegen kommunale Interessen und in Konfrontation mit diversen Bürgerinitiativen durchgesetzt werden.

Unverständnis darüber,

dass regionalplanerische Gesichtspunkte in laufenden Genehmigungsverfahren zurückgestellt werden und statt dessen die Ausweisung der Vorranggebiete an die Antragsunterlagen angepasst wird. Die Regionalplanung passt sich dem Vorhaben und nicht das Vorhaben der Regionalplanung an.

Unverständnis darüber,

dass die Möglichkeit der Feinsteuerung durch die Bauleitplanung nicht ergriffen wird. Die Ausgestaltung der Großwindanlagen und Windparks wird weitgehend den Projektentwicklern und Investoren überlassen.

Ziel des Teilregionalplans Energie ist die Ausweisung umfangreicher Windparkflächen insbesondere im Reinhardswald. Die größte Fläche mit der Kennung KS_26 mit ca. 550 ha Größe liegt unmittelbar an der Landesgrenze und erstreckt sich von Hann.Münden über Gimte bis nach Reinhardshagen. Auf dieser Fläche können bis zu 30 Windkraftanlagen entstehen.
In diesem Zusammenhang verweist Bürgermeister Wegener auf die im November 2014 einstimmig vom Stadtrat Hann.Mündens beschlossene Resolution „Keine Growiane über Hann.Münden“.

Darin wird bemängelt, dass das Regierungspräsidium Kassel bei der Ausweisung der Windparkflächen Vorsorgegesichtspunkte weitgehend vermissen lässt:

  • Die Fläche KS_26 liegt im Anflugsektor zum Regionalflughafen Kassel-Calden. Bei einer Überflughöhe von knapp 200m müssen die Windkraftanlagen als Flughindernisse befeuert werden.
  • Seitens der Raumordnung gibt es die Möglichkeit die Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Siedlungsgebieten auf die 10-fache Anlagenhöhe (hier: ca. 2000m) festzulegen. Diese Vorsorgeabstände werden weder in der Kernstadt Hann.Mündens noch in Gimte, Hedemünden (Fläche ESW_03), Oberode (Fläche ESW_05) oder Reinhardshagen eingehalten.
  • Die existentielle Bedeutung des Tourismus für Hann.Münden aber auch die Region Nordhessen/Südniedersachsen wird nicht wahrgenommen.
  • Die artenschutzrechtliche Prüfung der Windparkflächen wird potentiellen Investoren überlassen.
  • Mögliche Beeinträchtigungen der Trinkwassereinzugsgebiete der Brunnen „Neumünden“ und „Triangelsgraben“ werden ignoriert.

Hintergrundinformationen:

Nähere Informationen zu den geplanten Windparkflächen finden sich unter www.rp-kassel.hessen.de.

Stadt Hann. Münden
Bereich 5 - Stadtentwicklung

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