Tourismusbeitrag
Beschreibung
Die Tourismusbeiträge werden für die Förderung des Tourismus in der Stadt Hann. Münden erhoben. Beitragspflichtig sind alle selbstständig tätigen Personen und Unternehmen, denen durch den Tourismus im Erhebungsgebiet und im Erhebungsjahr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Die Beitragspflicht erstreckt sich auch auf solche Personen und Unternehmen, die, ohne im Erhebungsgebiet ihren Wohn- oder Betriebssitz zu haben, vorübergehend dort erwerbstätig sind.
Weitere Informationen
Tourismusmuskonzept
Über die Navigation (Rathaus & Poitik / Bauen & Wohnen / Stadtentwicklungskonzepte / Tourismuskonzept) können Sie das Tourismuskonzept für die Stadt Hann. Münden abrufen
Beitragsrechner
- Beitragsrechner267 kB
Bitte beachten Sie, dass bei mehreren, unterschiedlich ausgeführten Branchen- bzw. Betriebsarten die jeweiligen Umsätze auch getrennt in den Beitragsrechner einzutragen sind. Dadurch wird gewährleistet, dass die korrekten Vorteils- und Gewinnsätze zugeordnet werden und somit ein voraussichtlich zu zahlender Tourismusbeitrag errechnet wird.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zum Thema Tourismusbeitrag.
Rechtsgrundlagen
- Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Hann. Münden (Tourismusbeitragssatzung = TBS) vom 20.06.2017 (unwirksam gemäß OVG-Urteil vom 18.06.2020)
- 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Hann. Münden (Tourismusbeitragssatzung = TBS) vom 20.06.2017 (unwirksam gemäß OVG-Urteil vom 18.06.2020)
Städtische Mitteilung
Bezüglich des Tourismusbeitrages veröffentlichte städtische Mitteilungen:
Sprechzeiten - Fachdienst Steuern und Beiträge
Montag bis Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag
14:00 bis 17:00 Uhr