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27.04.2020

Aktueller Stand zu der Erhebung des Tourismusbeitrages

Über das seit Ende Juni 2018 beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anhängige Normenkontrollverfahren bezüglich der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Hann. Münden ist weiterhin noch nicht entschieden worden. Ein erster Gerichtstermin ist für Ende April 2020 wurde aufgrund der Corona-Krise auf Ende Mai 2020 verschoben.

Wie bereits am 15.11.2018 und 03.08.2019 in der Presse berichtet wurde, werden wegen des anhängigen Verfahrens bis zu dessen Abschluss keine weiteren Umsatzabfragen von der Stadt Hann. Münden vorgenommen.

Erst nach der Entscheidung über das Verfahren werden die entsprechenden Umsatzabfragen für den Tourismusbeitrag 2018 und 2019 erfolgen und evtl. Veranlagungen vorgenommen. Die Festsetzungsfrist für die Erhebung des Tourismusbeitrages beträgt vier Jahre lt. Niedersächsischem Kommunalabgabengesetz i. V. m. der Abgabenordnung.

Weitere Auskünfte werden von der Sachbearbeiterin Frau Schrank erteilt.

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