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19.06.2020

Ergebnis Verhandlung Normenkontrollverfahren gegen die Erhebung des Tourismusbeitrags

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 im Normenkontrollverfahren gegen die Erhebung des Tourismusbeitrags in Hann. Münden dem Grunde nach keine Bedenken erhoben.

Vielmehr hat das Gericht sämtliche Einwände der Kläger (= Antragsteller) gegen die Satzung zurückgewiesen, aber von Amts wegen folgenden Fehler an der Satzung festgestellt:

Der in § 4 Tourismusbeitragssatzung geregelte Beitragssatz von 12,89% hätte nach Ansicht des Gerichts richtigerweise 12,87% betragen müssen. Folge dieses Fehlers ist, dass die komplette Satzung rechtsunwirksam ist.

Für die Korrektur ist der Erlass einer neuen Satzung erforderlich, die rückwirkend zum 01.07.2017 Gültigkeit erlangt.

Dazu ist eine Gremienabfolge zur Entscheidung in Finanzausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat erforderlich.

Die übrigen Regelungen sind vom Gericht als rechtmäßig beurteilt worden.

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