Sprungziele
Inhalt

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Ihre Fragen zum Thema ...

... Tourismusbeitrag.

Warum benötigt Hann. Münden einen Tourismusbeitrag?

Aufgrund der angespannten finanziellen Lage hat die Stadt ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Als eine der Konsolidierungsmaßnahmen hat der Rat am 15.02.2016 beschlossen, einen Tourismusbeitrag gemäß § 9 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) einzuführen.
Am 20.06.2017 hat der Rat der Stadt Hann. Münden die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags in der Stadt Hann. Münden beschlossen. Zum 01.07.2017 trat die Tourismusbeitragssatzung in Kraft.

Wer ist betroffen?

Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und Unternehmen, denen durch den Tourismus unmittelbar (z.B. Hotel, Gastronomie, Einzelhandel) oder mittelbar (z.B. Handwerker, Rechtsanwälte, Vermieter von gewerblich genutzten Räumlichkeiten
unmittelbar Betroffener) besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Die Möglichkeit einen solchen zu erlangen, ist dabei ausreichend.
Große Industrieunternehmen in Hann. Münden sind weder mittel- noch unmittelbar betroffen und daher nicht beitragspflichtig.
Die großen Einzelhandelsketten sind jedoch beitragspflichtig.

Wie wird der Tourismusbeitrag berechnet?

Ein Beitragsrechner ist hier aufrufbar.
Dort kann der Umsatz der Beitragspflichtigen in der jeweiligen Branche eingetragen werden.
Durch Formeln errechnet sich zunächst der Beitrag für das Jahr 2017, der im Jahr 2018 erhoben wird. Als zweiter Beitrag erscheint der Beitrag für 2018.
Da die Tourismusbeitragssatzung zum 01.07.2017 wirksam geworden ist, wird der Beitrag für 2017 nur mit dem halben Beitragssatz errechnet.
Jeder Beitragspflichtige, aber auch interessierte Bürger, können sich mit Fragen an die Mitarbeiter(innen) im Fachdienst Steuern und Beiträge im Verwaltungsgebäude, Böttcherstraße 3, wenden.

Was geschieht mit dem Beitrag?

Der Aufwand von derzeit 300.000 Euro soll durch den Tourismusbeitrag eingenommen werden und in voller Höhe der Förderung des Tourismus zukommen.
Bisherige Projekte, wie die Unterhaltung des Museums, der Bücherei oder der öffentlichen Toiletten werden in die Aufwandsberechnung nicht mehr einfließen. Die zukünftige Priorität wird somit auf die Förderung des Tourismus gesetzt. Hiermit wird dem geäußerten
Bürgerwillen aus den Info-Veranstaltungen und den Ergebnissen und Forderungen aus Einzelgesprächen gefolgt.
Pro Jahr gehen 300.000 € direkt an die Hann. Münden Marketing GmbH (HMM).
Tourismus und Stadtmarketing sind Aufgaben, die öffentliche Zuwendungen benötigen, um ihre Aufgaben zu leisten um wettbewerbsfähig zu bleiben. Tourismus ist eine tragende Säule in der Stadt. Als Dienstleister braucht Tourismus Geld, um durch umfangreiche
Öffentlichkeitsarbeit (Werbung, Presse, Internetauftritt) für die Region und die Stadt Hann. Münden zu werben.

Wird das eingenommene Geld nicht doch im allgemeinen Haushalt der Stadt versickern?

Nein, das ist nicht möglich, da es sich bei Beiträgen um zweckgebundene Einnahmen
handelt. Anders als z. B. Steuern (allgemeine Deckungsmittel) dürfen diese ausschließlich nur für den bestimmten festgelegten Zweck, also Tourismusförderung, ausgegeben werden. Dies muss jederzeit nachweisbar bzw. nachprüfbar sein.

Wie wird sichergestellt, dass sich der umzulegende Aufwand bzw. der Beitragssatz nicht ständig erhöht und es schleichend zu Mehrbelastungen aus dem Tourismusbeitrag kommt?

Der Beitragssatz ist für die Geltungsdauer der Satzung festgeschrieben. Sollte eine spätere Kalkulation zu einer Erhöhung oder Herabsetzung des Beitragssatzes führen, so ist diese Änderung innerhalb einer Satzungsänderung vom Rat zu beschließen.

Wie ist das weitere Vorgehen geplant?

Ende eines Kalenderjahres werden die Beitragspflichtigen von der Stadt Hann. Münden schriftlich aufgefordert, ihre Umsätze/Einnahmen für das vorherige Kalenderjahr bekannt zu geben und nachzuweisen.
Falls keine Angaben gemacht werden sollten oder begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Angaben unrichtig oder unvollständig sind, so kann die Stadt beim zuständigen Finanzamt Auskunft über den angemeldeten bzw. vom Finanzamt geschätzten Umsatz des pflichtigen Betriebes / der pflichtigen Person einholen.
Anfang des kommenden Jahres werden die Veranlagungsbescheide an die Beitragspflichtigen versendet.

Wie verhielt sich die Situation in vergleichbaren Kommunen vor und nach der Einführung des Tourismusbeitrages?

Auch dort wurde über die Einführung des Tourismusbeitrages zwischen den einzelnen Interessengruppen verständlicherweise kontrovers diskutiert. Nachweise darüber, dass ein Betrieb oder ein Geschäft einzig aufgrund der Einführung des Tourismusbeitrages schließen musste, liegen nicht vor.
Grundsätzlich stehen die einzelnen Kommunen, die den Tourismusbeitrag eingeführt haben, diesem weiterhin positiv gegenüber.

nach oben zurück