Alkoholverbot auf den Plätzen im Innenstadtbereich
Leistungsbeschreibung
Im folgend benannten Geltungsbereich ist der Genuss alkoholscher Getränke (auch Mischgetränkte) auf öffentlichen Straßen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr untersagt:
- Die Plätze im Innenstadtbereich
- Kirchplatz
- Szeneplatz
- Dr.-Johann-Andreas-Eisenbart-Platz (Rathausvorplatz)
- Die Plätze begrenzenden Straßen gehören mit beiden Straßenseiten ebenfalls zum Geltungsbereich
- Markt
- Ziegelstraße
- Kirchplatz
- Lotzestraße
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind die der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden öffentlich-rechtlich gewidmeten oder im Eigentum der Stadt Hann. Münden stehenden Straßen, Wege und Plätze.
Das Alkoholverbot gilt nicht innerhalb genehmigter Freischankflächen (Außengastronomie) und während der Dauer von Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden dürfen (z.B. Stadtfeste, Weihnachtsmarkt und sonstige genehmigte Veranstaltungen).
Rechtsgrundlagen
Fachlich freigegeben durch
Stadt Hann. Münden - Fachdienst Sicherheit und Ordnung