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Landtagswahl 2022

Am Sonntag, den 09. Oktober 2022 findet die Wahl zum 19. Landtag von Niedersachsen statt. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

In Hann. Münden werden rund 17.800 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt sein.

Das Gebiet Hann. Mündens ist in 25 Wahlbezirke eingeteilt. Eine Aufstellung der Wahlbezirke finden sie unter Wahllokale.

Wahlberechtigt ist ...

wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie
  • seit mindestens drei Monaten, also seit dem 9. Juli 2022, im Bundesland Niedersachsen seinen Wohnsitz hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wichtige rechtliche Grundlagen und Informationsquellen

Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen erhalten Sie unter Telefon 0511 51 04-0 beim Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V.

Wahlbenachrichtigung

Wer am Stichtag 28. August 2022 die Wahlvoraussetzungen erfüllte, wurde automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhält eine Wahlbenachrichtigung.
Eine Zustellung innerhalb eines Haushalts kann durchaus auch an verschiedenen Tagen erfolgen. Wer jedoch bis zum 18. September 2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich zur Klärung seines Wahlrechts umgehend mit dem Wahlteam der Stadt Hann. Münden, unter Tel.-Nr. (05541) 75-186 oder per E-Mail (wahlen@hann.muenden.de), in Verbindung setzen.

Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist von Montag, den 19.09. bis Freitag, den 23.09.2022 im Briefwahlbüro im Rathaus, Lotzestraße 2, 2. Obergeschoss in 34346 Hann. Münden, während der Öffnungszeiten möglich.
Bitte vereinbaren Sie möglichst einen Termin zur Einsichtnahme unter vorgenannter Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Der Raum der Einsichtnahme ist für gehbehinderte oder auf einen Rollstuhl angewiesene Personen mit Hilfe über einen Fahrstuhl zugänglich.

Briefwahl

Sie können Ihr Wahllokal - dieses entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung - nicht aufsuchen oder sind anderweitig am Wahltag verhindert, dann besteht für Sie die Möglichkeit der Briefwahl oder in einem anderen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises zu wählen, wofür Sie einen Wahlschein benötigen.

Hinweise zur Briefwahl - Landtagswahl 2022

Der Landkreis Göttingen wertet die Briefwahl aus und ist daher als Adressat auf dem rosa Wahlbriefumschlag angegeben.

Aktuelle Hinweise zur Briefwahl - Landtagswahl 2022

  • Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass an das Wahlamt bzw. Briefwahlbüro - per Post - gerichtete Anträge auf Erhalt der Briefwahlunterlagen von den Antragstellern selbstverständlich mit einer Briefmarke zu versehen sind. Sie werden nicht kostenfrei transportiert, daher von der Stadtverwaltung nicht angenommen und mit einem Rückporto belastet.
  • Die Stadtverwaltung bittet diejenigen, die bereits Briefwahlunterlagen empfangen haben oder noch beantragen möchten, die Postlaufzeiten miteinzurechnen und dafür Sorge zu tragen, dass ihre Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag spätestens um 18 Uhr bei der zuständigen Kreiswahlleitung des Wahlkreises 15 - Göttingen / Münden, Reinhäuser Landstraße 4, 37070 Göttingen eingehen.
    Auf die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros wird zudem hingewiesen.
  • Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist deaktiviert, da die rechtzeitige Zustellung der Unterlagen per Post nicht mehr gewährleistet werden kann. Bitte nehmen Sie zur Klärung bzw. zur Beantragung von Briefwahlunterlagen unter Tel. 05541/75-186 Kontakt mit uns auf, gerne versuchen wir Ihnen weiterzuhelfen.
    Sie können Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 07. Oktober 2022 um 13.00 Uhr persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus, Lotzestraße 2, 34346 Hann. Münden, beantragen. Die Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen kann auch durch andere Personen erfolgen, wenn für diese eine schriftliche Vollmacht vorliegt.
    Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, denn 09. Oktober 2022, 15.00 Uhr ausgegeben werden, nehmen Sie hierfür ebenfalls unter Tel. 05541/75-186 Kontakt mit uns auf.


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