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13.02.2016

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 066 "Wohnanlage Hermann-Löns-Straße" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung - öffentliche Auslegung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 10.02.2016 den Bebauungsplan Nr. 066 „Wohnanlage Hermann-Löns-Straße“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgt nach § 13a (2) Nr.1 i. V. m. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB).

Der Eigentümer dieser Fläche beabsichtigt auf den Baugrundstücken kompakte, mehrgeschossige Wohngebäude mit hochwertigen zum Teil auch barrierefreien Eigentumswohnungen zu errichten. Vorgesehen ist, auf den drei durch die vorhandenen Fuß-/Radwege abgetrennten Baugrundstücken jeweils eine Wohnanlage mit begrüntem Flachdach, Fahrstuhl und Tiefgarage zu errichten.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 066 „Wohnanlage Hermann-Löns-Straße“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung erfüllt die Voraussetzungen nach §13a BauGB zur Durchführung eines beschleunigten Planverfahrens. Insofern wird keine Umweltprüfung erforderlich und die Eingriffe, die aufgrund der Planung zu erwarten sind gelten nach §13a (2) Nr. 4 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt und damit als zulässig.

Im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach §13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB sind zahlreiche Anregungen oder Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern geäußert worden. In Rahmen der Beteiligung der Behörden nach § 4(1) BauGB sind ebenfalls Stellungnahmen vorgebracht worden.

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 066 „Wohnanlage Hermann-Löns-Straße“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung hängt in der Zeit vom 22.02.2016 bis 24.03.2016 während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209, beim Fachdienst Stadtplanung zur Einsicht aus und es wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Als umweltbezogene Informationen sind einsehbar.

  • Die Stellungnahmen und die Abwägung aus der Beteiligung nach §13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und § 4(1) BauGB
     
  • Die Umweltstudie als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplanentwurf

Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hann. Münden vorgebracht werden.

Im Internet bereitgestellt am 13.02.2016

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