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17.10.2015

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 066 "Wohnanlage Hermann-Löns-Straße" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung - Information der Öffentlichkeit im beschleunigten Bebauungsplanverfahren

Nach Beratung im Stadtentwicklungsausschuss soll der Bebauungsplan Nr. 066 "Wohnanlage Hermann-Löns-Straße" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung aufgestellt werden. Der entsprechende Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Schäferberg“ soll damit überplant und aufgehoben werden.

Der Eigentümer dieser Fläche beabsichtigt auf den Baugrundstücken kompakte, mehrgeschossige Wohngebäude mit hochwertigen zum Teil auch barrierefreien Eigentumswohnungen zu errichten. Vorgesehen ist, auf den drei durch die vorhandenen Fuß-/Radwege abgetrennten Baugrundstücken jeweils eine Wohnanlage mit begrüntem Flachdach, Fahrstuhl und Tiefgarage zu errichten.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 066 "Wohnanlage Hermann-Löns-Straße" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung erfüllt die Voraussetzungen nach §13a BauGB zur Durchführung eines beschleunigten Planverfahrens. Da die Eingriffe, die aufgrund der Planung zu erwarten sind, nach §13a (2) Nr. 4 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten, wird keine Umweltprüfung erforderlich.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes hängt in der Zeit vom 19.10.2015 bis 30.10.2015 während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209, beim Fachdienst Stadtplanung zur Einsicht aus. Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit gem. §13a Abs.3 Nr.2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und zu der Planung äußern.

Im Internet bereitgestellt am 17.10.2015

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