Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG unter Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
Dem Abschluss der neuen Zweckvereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit für die Stadt Hann. Münden durch die Stadt Göttingen wird mit der als Anlage beiliegenden Fassung zugestimmt.
26.01.2022 - Verwaltungsausschuss
N 6 - ungeändert beschlossen
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24.02.2022 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Rat stimmt ohne weitere Aussprache dem Abschluss der neuen Zweckvereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit für die Stadt Hann. Münden durch die Stadt Göttingen in der als Anlage zur Vorlage beiliegenden Fassung zu.