Der Rat beschließt ohne weitere Aussprache einstimmig, die Rahmenbedingungen für Kreditaufnahmen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung des Jahres 2022 wie folgt festzusetzen:
Zinssatz: max. 4 %
Zinsfestschreibung: variabel bzw. Laufzeiten nach Marktlage oder Gesamtlaufzeit
Tilgung: 2 % zuzüglich ersparter Zinsen, auch ggf. bis 5 % (bei Sonderprogrammen oder sonstiger günstiger Konstellation). Beides ist sowohl als Annuitäten- als auch Ratendarlehen möglich.
Auszahlung: 100 %
Zins- und Tilgungslstg.: viertel- oder halbjährlich
Zur Zinssicherung ist der Einsatz von Derivaten möglich und zulässig.