Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss
- stellt die vorab gefassten Änderungsbeschlüsse fest. Der Zuschussbedarf des Teilhaushaltes 2 verändert sich damit im Ergebnishaushalt um 295.000,00 € auf – 1.309.400,00 €, im Finanzhaushalt um 175.000,00 € auf – 1.063.100,00 €.
Dieser Beschluss steht insoweit unter dem Vorbehalt, dass der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 27.04.2022 eine Ausnahme vom Einstellungsstopp bei der Wiederbesetzung der Stelle eines Vollstreckungsbeamten beschließt (BesV/0126/22).
- stellt die vorab gefassten Änderungsbeschlüsse fest. Der Überschuss des Teilhaushaltes 7 verändert sich damit im Ergebnishaushalt um 2.198.400,00 € auf 22.659.900,00 €, im Finanzhaushalt um 2.222.600,00 € auf 24.025.200,00 €.