Tagesordnung - Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
Gremium: Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung)
Datum: Mo, 29.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:04 - 16:47 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.06.2022 -Öffentlicher Teil-  
StA/05/22  
     
   
Ö 4  
Enthält Anlagen
Budgetbericht des Bereichs 5 für den Zeitraum 01.01. - 30.06.2022  
BerV/0216/22  
Ö 5  
Einsparpotentiale Dorfgemeinschaftshäuser      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Beschluss der regionalen Kernforderungen zum Bahnprojekt „Kurve Kassel“  
Enthält Anlagen
BesV/0219/22  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt die durch den Runden Tisch der Kurve Kassel erarbeiteten und nachfolgend beschriebenen Kernforderungen I, II und III als regionale Kernforderungen gem. § 5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV). Der Rat der Stadt Hann. Münden fordert die Vorhabenträgerin DB Netz AG auf, die Kernforderungen I bis III dem Deutschen Bundestag über das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zeitnah zur Beschlussfassung zuzuleiten.

 

  • Kernforderung I: Lärmschutz an den Bestandsstrecken:

Aktuell ist die Region schon stark von Schienenverkehrslärm betroffen (vgl. Lärmkartierung des EBA). Mit der Zunahme der Zugzahlen wird sich dies noch verstärken. Die Region fordert daher für die Streckenabschnitte von Liebenau bis Vellmar der Strecke 2550 und von Vellmar bis Hann. Münden der Strecke 1732 im Bereich der Ortslagen zusätzliche aktive Lärmschutzmaßnahmen und nachrangig passive Lärmschutzmaßnahmen nach 16. BImSchV (Lärmvorsorge) auf Grund der zum Zeitpunkt der Planfeststellung gültigen Zugzahlenprognose gemäß der beigefügten Auflistung (Anlage 1).

 

Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 218 Mio. EUR

 

 

  • Kernforderung II: Beseitigung kritischer Bahnübergänge

Aktuell ist die Region stark von den Auswirkungen des Schienenverkehrs an 18 Bahnübergängen betroffen. Die Schließzeiten der Schranken sind hoch. Durch die Zunahme des Schienenverkehrs nehmen die Schließzeiten weiter zu. Insbesondere für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei ist dies nicht hinnehmbar. Auch läuft teilweise der Schulweg über diese Bahnübergänge. Die Region fordert daher auf Grundlage der aktuellen Zugzahlenprognose die Auflösung von 5 Bahnübergängen durch den Neubau von Unter- oder Überführungen gemäß der beigefügten Auflistung (Anlage 2). Die Maßnahmen sind nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zu finanzieren. Der Anteil der Bahn ist als Projektkosten aus dem Bedarfsplan zu finanzieren.

 

Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf ca. 40 Mio. EUR

 

  • Kernforderung III: Erschütterungsschutz an der Bestandsstrecke

 

In der Region werden entlang der Bestandsstrecken Erschütterungen wahrgenommen. Die Region fordert daher Erschütterungsschutz an den Bestandsstrecken durchzuführen. Schäden an Gebäuden durch Erschütterungen, aus Sicht der Anwohnenden verursacht durch den Bahnverkehr, wurden bisher in Fuldatal-Ihringshausen wahrgenommen und festgestellt.

 

Die Schäden in Fuldatal-Ihringshausen befinden sich im Bereich des viergleisigen Streckenabschnitts, welcher teilweise in Tunnel-/Troglage liegt, und sind auf die vorhandenen geologischen Besonderheiten zurückzuführen. Mit der Zunahme der Zugzahlen wird sich dies noch verstärken.

 

Für Fuldatal-Ihringshausen sollen aufgrund dieser besonderen Sachverhalte nach Beschluss der Kernforderung Erschütterungsmessungen nach DIN 41 50 an 6 Gebäuden an der Ortsdurchfahrt Ihringshausen durchgeführt werden, um den aktuellen Zustand festzustellen. Sofern Überschreitungen der Anhaltswerte nach DIN 41 50 vorliegen, ist ein Konzept zur Beseitigung im Zuge der Planfeststellung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Planfeststellung gültigen Zugzahlen zu erarbeiten. Die erforderlichen Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind gesondert zur Beschlussfassung dem Deutschen Bundestag vorzulegen.

 

Für Gutachter, Messkonzept und ggf. erforderliche Planung der Maßnahmen fallen Kosten (ohne Risikozuschlag) in Höhe von ca. 250 TEUR an.

 

   
    29.08.2022 - Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung)
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hann. Münden die durch den Runden Tisch der Kurve Kassel erarbeiteten und nachfolgend beschriebenen Kernforderungen I bis III als regionale Kernforderungen gem. § 5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) zu beschließen und die Vorhabenträgerin DB Netz AG aufzufordern, die Kernforderungen I bis III dem Deutschen Bundestag über das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zeitnah zur Beschlussfassung zuzuleiten.

 

  • Kernforderung I: Lärmschutz an den Bestandsstrecken:

Aktuell ist die Region schon stark von Schienenverkehrslärm betroffen (vgl. Lärmkartierung des EBA). Mit der Zunahme der Zugzahlen wird sich dies noch verstärken. Die Region fordert daher für die Streckenabschnitte von Liebenau bis Vellmar der Strecke 2550 und von Vellmar bis Hann. Münden der Strecke 1732 im Bereich der Ortslagen zusätzliche aktive Lärmschutzmaßnahmen und nachrangig passive Lärmschutzmaßnahmen nach 16. BImSchV (Lärmvorsorge) auf Grund der zum Zeitpunkt der Planfeststellung gültigen Zugzahlenprognose gemäß der beigefügten Auflistung (Anlage 1).

 

Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 218 Mio. EUR

 

 

  • Kernforderung II: Beseitigung kritischer Bahnübergänge

Aktuell ist die Region stark von den Auswirkungen des Schienenverkehrs an 18 Bahnübergängen betroffen. Die Schließzeiten der Schranken sind hoch. Durch die Zunahme des Schienenverkehrs nehmen die Schließzeiten weiter zu. Insbesondere für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei ist dies nicht hinnehmbar. Auch läuft teilweise der Schulweg über diese Bahnübergänge. Die Region fordert daher auf Grundlage der aktuellen Zugzahlenprognose die Auflösung von 5 Bahnübergängen durch den Neubau von Unter- oder Überführungen gemäß der beigefügten Auflistung (Anlage 2). Die Maßnahmen sind nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zu finanzieren. Der Anteil der Bahn ist als Projektkosten aus dem Bedarfsplan zu finanzieren.

 

Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf ca. 40 Mio. EUR

 

  • Kernforderung III: Erschütterungsschutz an der Bestandsstrecke

 

In der Region werden entlang der Bestandsstrecken Erschütterungen wahrgenommen. Die Region fordert daher Erschütterungsschutz an den Bestandsstrecken durchzuführen. Schäden an Gebäuden durch Erschütterungen, aus Sicht der Anwohnenden verursacht durch den Bahnverkehr, wurden bisher in Fuldatal-Ihringshausen wahrgenommen und festgestellt.

 

Die Schäden in Fuldatal-Ihringshausen befinden sich im Bereich des viergleisigen Streckenabschnitts, welcher teilweise in Tunnel-/Troglage liegt, und sind auf die vorhandenen geologischen Besonderheiten zurückzuführen. Mit der Zunahme der Zugzahlen wird sich dies noch verstärken.

 

r Fuldatal-Ihringshausen sollen aufgrund dieser besonderen Sachverhalte nach Beschluss der Kernforderung Erschütterungsmessungen nach DIN 41 50 an 6 Gebäuden an der Ortsdurchfahrt Ihringshausen durchgeführt werden, um den aktuellen Zustand festzustellen. Sofern Überschreitungen der Anhaltswerte nach DIN 41 50 vorliegen, ist ein Konzept zur Beseitigung im Zuge der Planfeststellung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Planfeststellung gültigen Zugzahlen zu erarbeiten. Die erforderlichen Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind gesondert zur Beschlussfassung dem Deutschen Bundestag vorzulegen.

 

r Gutachter, Messkonzept und ggf. erforderliche Planung der Maßnahmen fallen Kosten (ohne Risikozuschlag) in Höhe von ca. 0,25 Mio. EUR an.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

6: Ja

 

0: Nein

 

1: Enthaltungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kernforderung Runder Tisch (3097 KB)      
   
    31.08.2022 - Verwaltungsausschuss
    N 6 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    13.10.2022 - Rat der Stadt Hann. Münden
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Ratsvorsitzender Dr. Kraft berichtet, dass es zu dieser Thematik bereits viele Gespräche und Videokonferenzen gegeben habe. Nun liege die Beschlussvorlage mit den Kernforderungen vor, die im Stadtentwicklungs- und im Verwaltungsausschuss befürwortet worden sei.

 

Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt sodann ohne weitere Aussprache, die durch den Runden Tisch der Kurve Kassel erarbeiteten und nachfolgend beschriebenen Kernforderungen I, II und III als regionale Kernforderungen gem. § 5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV). Der Rat der Stadt Hann. Münden fordert die Vorhabenträgerin DB Netz AG auf, die Kernforderungen I bis III dem Deutschen Bundestag über das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zeitnah zur Beschlussfassung zuzuleiten.

 

  • Kernforderung I: Lärmschutz an den Bestandsstrecken:

Aktuell ist die Region schon stark von Schienenverkehrslärm betroffen (vgl. Lärmkartierung des EBA). Mit der Zunahme der Zugzahlen wird sich dies noch verstärken. Die Region fordert daher für die Streckenabschnitte von Liebenau bis Vellmar der Strecke 2550 und von Vellmar bis Hann. Münden der Strecke 1732 im Bereich der Ortslagen zusätzliche aktive Lärmschutzmaßnahmen und nachrangig passive Lärmschutzmaßnahmen nach 16. BImSchV (Lärmvorsorge) auf Grund der zum Zeitpunkt der Planfeststellung gültigen Zugzahlenprognose gemäß der beigefügten Auflistung (Anlage 1).

 

Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 218 Mio. EUR

 

 

  • Kernforderung II: Beseitigung kritischer Bahnübergänge

Aktuell ist die Region stark von den Auswirkungen des Schienenverkehrs an 18 Bahnübergängen betroffen. Die Schließzeiten der Schranken sind hoch. Durch die Zunahme des Schienenverkehrs nehmen die Schließzeiten weiter zu. Insbesondere für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei ist dies nicht hinnehmbar. Auch läuft teilweise der Schulweg über diese Bahnübergänge. Die Region fordert daher auf Grundlage der aktuellen Zugzahlenprognose die Auflösung von 5 Bahnübergängen durch den Neubau von Unter- oder Überführungen gemäß der beigefügten Auflistung (Anlage 2). Die Maßnahmen sind nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zu finanzieren. Der Anteil der Bahn ist als Projektkosten aus dem Bedarfsplan zu finanzieren.

 

Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf ca. 40 Mio. EUR

 

  • Kernforderung III: Erschütterungsschutz an der Bestandsstrecke

 

In der Region werden entlang der Bestandsstrecken Erschütterungen wahrgenommen. Die Region fordert daher Erschütterungsschutz an den Bestandsstrecken durchzuführen. Schäden an Gebäuden durch Erschütterungen, aus Sicht der Anwohnenden verursacht durch den Bahnverkehr, wurden bisher in Fuldatal-Ihringshausen wahrgenommen und festgestellt.

 

Die Schäden in Fuldatal-Ihringshausen befinden sich im Bereich des viergleisigen Streckenabschnitts, welcher teilweise in Tunnel-/Troglage liegt, und sind auf die vorhandenen geologischen Besonderheiten zurückzuführen. Mit der Zunahme der Zugzahlen wird sich dies noch verstärken.

 

r Fuldatal-Ihringshausen sollen aufgrund dieser besonderen Sachverhalte nach Beschluss der Kernforderung Erschütterungsmessungen nach DIN 41 50 an 6 Gebäuden an der Ortsdurchfahrt Ihringshausen durchgeführt werden, um den aktuellen Zustand festzustellen. Sofern Überschreitungen der Anhaltswerte nach DIN 41 50 vorliegen, ist ein Konzept zur Beseitigung im Zuge der Planfeststellung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Planfeststellung gültigen Zugzahlen zu erarbeiten. Die erforderlichen Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind gesondert zur Beschlussfassung dem Deutschen Bundestag vorzulegen.

 

r Gutachter, Messkonzept und ggf. erforderliche Planung der Maßnahmen fallen Kosten (ohne Risikozuschlag) in Höhe von ca. 250 TEUR an.

 

 

Abstimmungsergebnis:

23

Ja

0

Nein

3

Enthaltungen

 

 

Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Enthält Anlagen
Mitteilungen und Anfragen      
N 9     (nichtöffentlich)      
N 10     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)