die Abwägung der Anregungen und Hinweise aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit (§3 Abs.2 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§4 Abs.2 BauGB) gemäß den Anlagen abzuwägen und die Anlage als Bestandteil der Begründung anzuhängen,
den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ als Satzung und
die Begründung.
10.10.2022 - Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung)
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt den Rat der Stadt Hann. Münden
die Anregungen und Hinweise aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit (§3 Abs.2 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§4 Abs.2 BauGB) gemäß den Anlagen abzuwägen und die Anlage als Bestandteil der Begründung anzuhängen,
den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ als Satzung und
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13.10.2022 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 12 - zurückgestellt
DieserTagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt (siehe TOP 2).
15.12.2022 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Der Rat beschließt sodann,
die Abwägung der Anregungen und Hinweise aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit (§3 Abs.2 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§4 Abs.2 BauGB) gemäß den Anlagen abzuwägen und die Anlage als Bestandteil der Begründung anzuhängen,
den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ als Satzung und