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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Fördermittel für die Sanierung Turnhallenprojekt Parkstraße aus dem Förderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" - Projektaufruf 2022 |
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BesV/0239/22 |
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Ö 4 |
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Überplanmäßige Auszahlung 2022 |
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BesV/0253/22 |
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Ö 5 |
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Alternativen zum Tourismusbeitrag nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz
Hier: Erlass einer Übernachtungssteuersatzung |
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BesV/0247/22 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der als Anlage 1 beigefügten Fassung mit einem Steuersatz nach § 4 Absatz 1 der Satzung in Höhe von 3,5 vom Hundert. |
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06.10.2022 - Finanzausschuss |
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Ö 5 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der als Anlage 1 beigefügten Fassung mit einem Steuersatz nach § 4 Absatz 1 der Satzung in Höhe von 3,5 vom Hundert. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Vereinbarung über die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) zwischen der Stadt Hann. Münden und der Hann. Münden Marketing GmbH dahingehend anzupassen, dass der Zuschussbetrag nicht gewährt werden „kann“, sondern gewährt werden „soll“.
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12.10.2022 - Verwaltungsausschuss |
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N 15 - ungeändert beschlossen |
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(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
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13.10.2022 - Rat der Stadt Hann. Münden |
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Ö 21 - geändert beschlossen |
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Ratsvorsitzender Dr. Kraft fasst sodann den Beratungsverlauf für die Beschlussfassung zusammen. Den Änderungsantrag der SPD-Fraktion stellt er in der Form zur Abstimmung, als dass entgegen der Beschlussfassung im Finanz- und auch Verwaltungsausschuss, dass der Zuschussbetrag gezahlt werden „soll“ anstatt „kann“, nun die Änderung in ein „muss“ erfolgen solle. Diesem Änderungsantrag wird bei einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt. Der Rat beschließt die Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der als Anlage 1 beigefügten Fassung mit einem Steuersatz nach § 4 Absatz 1 der Satzung in Höhe von 3,5 vom Hundert. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Vereinbarung über die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) zwischen der Stadt Hann. Münden und der Hann. Münden Marketing GmbH dahingehend anzupassen, dass der Zuschussbetrag nicht gewährt werden „kann“, sondern gewährt werden „muss“.
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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N 8 |
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(nichtöffentlich) |
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N 9 |
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(nichtöffentlich) |
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