Ratsvorsitzende Gralla schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 18. bis 21. in gemischter Beratung bei anschließend getrennten Abstimmungen zu behandeln. Diesem Vorschlag wird zugestimmt.
Ratsherr Stöbener gibt daraufhin in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Werksausschusses einen Überblick über die zur Beschlussfassung vorgelegten Wirtschaftspläne, die gemäß den Erfordernissen der Niedersächsischen Eigenbetriebsverordnung vorgelegt worden seien. Im Hinblick auf die in den Plänen festgelegten Beträge wird auf die Verwaltungsvorlagen sowie die Beschlusswortlaute verwiesen.
Zum Vermögensplan 2007 der Stadtentwässerung weist Ratsherr Stöbener besonders auf die Summe der Bauvorhaben in Höhe von 2,875 Mio. € und einige der darin enthaltenen Vorhaben, insbesondere die Erschließung des Gewerbegebietes Hedemünden sowie die Investitionen in die „Steinstraße“ und die Straße „Am Fuchsberg“ in Hedemünden, die Optimierung der Vorklärung der Zentralkläranlage sowie die vorgesehene Vergrößerung der Regenwasserkanäle in der „Adalbert-Stifter-Straße“ und „Hedemündener Straße“ hin. Bei den sonstigen Investitionen falle besonders der Ansatz von 400.000 € für Geräte und Fahrzeuge auf, wovon der Großteil auf einen neuen Saug-Spülwagen entfalle.
Im Mittelfristigen Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung seien für die Jahre 2008 und folgende insbesondere Investitionen in den Neubau eines Blockheizkraftwerkes auf dem Gelände der Zentralkläranlage und für verschiedene Straßenzüge, wie „Vogelsang“, „Philosophenweg“ und „Heckenweg/Fischerweg“ sowie in die Kläranlage Hedemünden vorgesehen.
Bei den Stadtwerken sei bekanntlich lediglich noch die Sparte Parkbetrieb verblieben. Diese zeichne sich im Wesentlichen durch unveränderte Parkgebühren sowie stetige Investitionen in das Parkhaus aus. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sei in erster Linie vom Ergebnis der Tochtergesellschaft Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH abhängig. Diese schütte nach der Planung 2007 einen Überschuss in Höhe von 427.000 € aus, wovon nach der Verrechnung mit anfallenden Steuern ein in 2008 verwendbares Unternehmensergebnis in Höhe von 18.000 € verleibe. Hiermit sollen jedoch gemäß dem grundlegenden Ratsbeschluss zunächst evtl. Verluste der weiteren Tochtergesellschaften ausgeglichen werden.
Ratsherr Neander stellt fest, dass die wesentlichen Eckwerte der Wirtschaftspläne sowie der Mittelfristigen Wirtschaftspläne von seinem Vorredner bereits genannt worden seien. Unterstreichen wolle er jedoch hinsichtlich der Pläne der Stadtentwässerung auch die Bedeutung der Investitionen in die Erschließung des neuen Gewerbegebietes in Hedemünden. Dieses sei ein wichtiger Schritt um das Gelände schnell und gut vermarkten zu können und um damit positive Effekte für das Angebot von Arbeitsplätzen und die Gewerbesteuereinnahmen erzielen zu können. Im Hinblick auf die geplanten erheblichen Investitionen hoffe er, dass die entsprechenden Aufträge vorrangig den Betrieben aus der Region zu Gute kommen könnten.
Hinsichtlich der Stadtwerke sei aufgrund der Bedeutung die Beleuchtung der Situation der Versorgungsbetriebe Hann. Münden notwendig. Diese sei von einem harten Wettbewerb auf dem Gasmarkt gekennzeichnet, wobei die Versorgungsbetriebe die letzten Preissteigerungen nur begrenzt an ihre Kunden weitergegeben habe. Das Blockheizkraftwerk sei noch nicht ausgelastet und der Stromabsatz stagniere. Zudem ließen die Strukturen keine anderen Ergebnisse zu. An dem Bemühen der Verantwortlichen und Mitarbeiter bessere Ausschüttungen zu erwirtschaften bestünden keine Zweifel. Die SPD-Fraktion stimme den Beschlussvorschlägen zu.
Nach dem anschließenden Aufruf der Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 18 durch die Ratsvorsitzende fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Hann. Münden stellt den Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Hann. Münden für das Geschäftsjahr 2007 im zusammengefassten Erfolgsplan auf der Aufwands- und Ertragsseite mit € 5.016.000,-- und im Vermögensplan auf der Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsseite auf € 4.394.000,-- fest, wobei die Ausgaben für die verschiedenen Vorhaben ausdrücklich für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.
Weiterhin beschließt der Rat, den Höchstbetrag des Kassenkredites auf € 1.000.000,-- sowie die Stellenübersicht in der vorliegenden Form festzusetzen.
Der Gesamtbetrag der langfristigen Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2007 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf € 2.117.000,-- festgesetzt.