Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 16:00 Uhr. Sodann stellte er die ordnungsgemäße Ladung sowie die Anwesenheit der Ausschussmitglieder gemäß der voranstehenden Aufstellung und damit die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Umwelt und Klima fest.
Anschließend beschließt der Ausschuss für Umwelt und Klima einstimmig, dass die Öffentlichkeit gem. § 182 Abs. 2 Satz 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz an der Videokonferenzsitzung des Ausschusses für Umwelt und Klima teilnehmen dürfe
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