Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass der Haushaltsentwurf in der Ratssitzung am 05.05.2022 beschlossen werden solle. Am 29.03.2022 fände die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klima statt, so dass er vorschlage, den heutigen Termin zur Beratung und Fragenstellung zu nutzen. Im Anschluss sollen die Teilhaushalte 4 und 6 in den einzelnen Fraktionen beraten werden, so dass eine Empfehlung an den Rat erst in der nächsten Sitzung abgegeben werden solle. Dieser Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.
Herr Liebrecht erklärt, dass der Haushalt bereits in den vergangenen Jahren nicht genehmigt worden sei, so dass es zu Investitionsstau gekommen wäre. Es seien nur zwingend Anschaffungen und Unterhaltung vorgenommen worden, so dass man viele Aufgaben aus finanziellen Gründen vor sich hergeschoben habe. Auch bei der aktuellen Haushaltsaufstellung für den Teilhaushalt 4 wären alle Maßnahmen, insbesondere der Tiefbau- und Baumaßnahmen auf ihre Dringlichkeit geprüft worden. Neuanschaffung seien nicht geplant, lediglich Ersatzbeschaffungen. So sei eine Streusalzmaschine beschafft worden ist.
Der Ausschussvorsitzende fragt, woher die deutliche Erhöhung der ordentlichen Aufwendung in der Gesamtbetrachtung des Teilhaushaltes sowie in den Baumaßnahmen resultieren würde. Herr Deppe schlägt vor, sich die Erhöhungen in den einzelnen Produkten und dem Investitionsplan anzuschauen, hieraus lassen sich die einzelnen Posten genau entnehmen.
Herr Liebrecht erläutert die einzelnen Produkte.
5411 Gemeindestraßen Hier seien die Unterhaltungsmaßnahmen weiter gekürzt worden. Die Planung einzelner Maßnahmen sollen vorangetrieben werden, die Ausführung wird allerdings erst in den Jahren 2023/2024 erfolgen.
5421 Kreisstraßen Hierbei handele es sich um einen Merkposten für kleinere Aufgaben, die zusammen mit dem Landkreis durchgeführt würden, wie die Beleuchtung des Radweges Hedemünden/Oberode.
5431 Landstraßen Hier sei es ähnlich wie bei dem Produkt Kreisstraßen
5441 Bundesstraßen Hierbei handele es sich um eine Erstattung vom Bund i. H. v. 100.000 €. Diese Mittel würden u. a. für die Unterhaltung von Ortsdurchfahrten und die gelben Hinweisschilder verwendet. In den letzten Jahren, seien diese Mittel nicht ausgeschöpft worden, so dass ein Teil als allgemeines Deckungsmittel in den Gesamthaushalt geflossen sei. Auf Nachfrage erklärt Herr Liebrecht, dass eine Erhöhung der Erstattung trotz allgemeiner Preissteigerung nur möglich sei, sofern das Bundesstraßengesetz geändert würde, hier sei die Höhe der Erstattung geregelt.
5451 Straßenreinigung Hier seien die Kosten für den Winterdienst und Straßenreinigung mit Maschine sowie Handkehrung und Leerung der öffentlichen Mülleimer erfasst. Ebenso wie die Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Entgelte der Straßenreinigung. Die Kehrmaschine würde durch die FTZ gewartet, so konnten die Kosten für die Fachfirma eingespart werden. Eine Ersatzbeschaffung der Kehrmaschine sei in den nächsten fünf Jahren nicht zu erwarten.
5452 Straßenbeleuchtung Auf Nachfrage erklärte Herr Deppe, dass der Haushaltsansatz der Stromkosten, die die Stadt an die VHM bezahle, sich auf 135.000 € belaufen würden. Weitere Details kann er nicht direkt beantworten. Er würde dies nachholen. Seine Ausführungen sind dem Protokoll als Anlage beigefüt. Herr Teichmann erklärt, dass die Kommunalaufsicht die Höhe der freiwilligen Aufgaben bemängelt habe, hierzu zähle auch die Straßenbeleuchtung. Der Versuch, die Dimmung der Straßenbeleuchtung umzusetzen, sei aus technischen Gründen gescheitert. Hier müsse an Lösungsmöglichkeiten gearbeitet werden. Hierzu solle seiner Auffassung nach auch in der aktuellen Ratsperiode ein entsprechender Arbeitskreis gebildet werden. Frau Mihr berichtet, dass es bereits eine Vorlage für den nächsten Betriebsausschuss gäbe, für die zwei Varianten für die künftige Straßenbeleuchtung erarbeitet worden seien. Diese hätten unterschiedliche Kosten und Nutzen. Der entsprechende Beschluss sei abzuwarten.
5461 Parkeinrichtungen Hierunter seien der Aufwand und Ertrag der Parkraumbewirtschaftung zusammengefasst. Die Parkraumbewirtschaftung sei zum 01.01.2019 an die Städtischen Beteiligungen übertragen worden. Zu der Parkraumbewirtschaftung würden die entgeltlichen Parkplätze, die Anwohnerparkplätze sowie Halteverbotszonen gehören. Das Parkraumkonzept müsse neu erarbeitet werden, die Beschilderung sei veraltet und müsse erneuert werden. Herr Dr. Kraft erklärt, dass schon mehrfach über die Gebührenpflicht des Schotterparkplatzes am Werraweg sowie der Parkplätze am Bahnhof gesprochen worden sei. Er fragt den Sachstand. Herr Teichmann ergänzt, dass es eine Vergünstigung für Pendler am Bahnhof geben müsse, die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel müsse gefördert werden. Bürgermeister Dannenberg erklärt, dass dieses Thema angeschoben und kurzfristig umgesetzt werden solle. Hierbei würden einzelne Ausgestaltungsmöglichkeiten berücksichtigen.
5511 Parkanlagen/öffentliche Grünanlagen Herr Liebrecht erklärt, dass man bemüht sei, dass Herzstück der Stadt gepflegt zu halten. Dies lasse sich auf Grund von Personalmangels und veralteten Maschinen nur schwer umsetzen. Herr Dr. Atzert erwidert, dass er dieser Argumentation nicht zustimmen könne. Auch wenn die Maschinen veraltet seien, würden diese funktionieren. Die Umsetzung wäre eine reine Organisationssache und wie die Schwerpunkte der Tätigkeiten gesetzt würden. Daraufhin entsteht eine Diskussion, ob zusätzliche Flächen als Bienenwiesen ausgewiesen werden könnten. Um sich ein besseres Bild über die aktuelle Situation sowie eventuell einzurichtende Blühwiesen zu verschaffen, soll es vor der nächsten Ausschusssitzung eine Begehung der Wallanlagen geben.
5531 Friedhof Herr Liebrecht berichtet, dass dieses Produkt auf Grund der Gebührenordnung kostendeckend sei. Er erklärt, dass von fünf Mitarbeitern einer ausgeschieden sei. Um die Erweiterung der beschlossenen Öffnungszeiten umsetzen zu können, sei ein Mitarbeiter vom Bereich Stadtgrün in den Bereich Friedhof umgesetzt worden. Auf die Frage, wann die Umsetzung der Verlängerung der Bestattungszeiträume erfolgen soll, antwortet er, dass dies zum 01.04.2022 erfolgen solle. Die nötigen Abstimmungen seien bis dahin getroffen und auch das Tageslicht sei in den Abendstunden ausreichend, so dass die Testzeit von einem halben Jahr aussagekräftig wäre.
Zur „Änderungsliste“ erläutert Herr Liebrecht, dass bei den Hilfsbetrieben ein Mitarbeiter ausgeschieden sei, so dass hier die Personalkosten angepasst werden sollen. Die historische Friedhofsmauer in Neumünden müsse saniert werden. Die Arbeiten könnten noch ein weiteres Jahr aufgeschoben werden, so dass weitere Mittel im Haushaltsjahr 2022 eingespart werden würden.
Laut Haushaltssicherungskonzept soll die Straßenbeleuchtung an die VHM verkauft werden. Die Frage nach den Vor- und Nachteilen könne Herr Liebrecht nicht beantworten. Ein Teil der Stromzuführung sei im Besitz der Stadt, ein anderer Teil in dem Besitz der VHM. Die Verkaufsverhandlung bzw. Preisermittlung habe Frau Wilhelm übernommen. Die Beantwortung der Fragen hierzu müsste Herr Steinhoff oder Frau Wilhelm übernehmen. Herr Dr. Atzert ist der Auffassung, dass man sich an dieser Stelle nicht darüber unterhalten müsse, da es keine Einigung zwischen Stadt und VHM gäbe. Herr Dr. Kraft ergänzt, dass er den Verkauf für fraglich halte. Hier gäbe es nur eine Verschiebung der Einnahmen und Ausgaben zwischen der Stadt und ihrer Tochtergesellschaft. Sollte dies keine steuerlichen Vorteile haben, würde sich der Sinn nicht erschließen.
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