Städtischer Rechtsdirektor Ludwig stellt den in der Vorlage übersandten Teilhaushalt 3 mit seinen Sachkonten vor. Insbesondere weist er an der jeweiligen Position auf die sich aus der beigefügten Änderungsliste ergebenden Veränderungen hin. Zu zeitlichen Verschiebungen von Maßnahmen werden von den Ausschussmitgliedern Nachfragen gestellt. Insbesondere auch zu der haushaltsmäßigen Veranschlagung von baulicher Unterhaltung der Sporthalle Hemeln unter dem Sachkonto 21 11 80 der Grundschule Hemeln. Die Sporthalle ist unter 21 11 80 zu führen, da es sich um eine Schulsporthalle handelt.
Zum Teilprodukt 36 51 00 Tageseinrichtungen für Kinder stellt Ratsfrau Flor-Gerth eine Nachfrage zur einmalig erhöhten Bezuschussung durch den Landkreis Göttingen und wirft die Frage auf, ob eine zeitliche Verschiebung von Maßnahmen, wie seitens der Verwaltung vorgeschlagen, überhaupt vorgenommen werden müsse.
Hierzu hebt Frau Wilhelm, Bereichsleiterin Finanzen, die aufgrund Bezuschussung verbesserte Einnahmesituation in diesem Teilprodukt heraus, jedoch verweist sie klar auf den weiterhin hohen Zuschussbedarf von über 6 Mio. Euro im Jahr.
Beim Produkt 31 56 00 Sonstige Soziale Angelegenheiten weist Städtischer Rechtsdirektor Ludwig auf die in den Sachkonten enthaltenen freiwilligen Leistungen in Form von Zuschüssen hin.
Abschließend führt er die seitens der Verwaltung zusammengetragenen Vorschläge zur Haushaltssicherung aus. Die aufgelisteten Maßnahmen orientieren sich an denen, die bereits 2021 in das HSK eingebracht, jedoch seitens des Landkreis Göttingen im Rahmen der Haushaltsgenehmigung nicht akzeptiert wurden. Diese sind entsprechend weiter zu bearbeiten, zu konkretisieren bzw. abzuschließen.
Zu Punkt 6/2 Städtisches Museum weist Ratsfrau Dr. Nolte-Schuster darauf hin, dass eine personelle Reduzierung im Städtischen Museum der beabsichtigten Attraktivitätssteigerung im Welfenschloss zuwider laufe.
Zu Punkt 6/3 Kindertagesstätten führt Ratsfrau Surup an, dass die Bezeichnung ERLEDIGT/STREICHEN irreführend sei. Sie bittet das Wort ERLEDIGT zu streichen bzw. durch neu IN BEARBEITUNG zu ersetzen.
Der Gesellschaftsausschuss nimmt die Maßnahme zu den Ziffern 6/1 bis 6/6 ohne weitere Aussprache zur Kenntnis. Beschluss: Der Gesellschaftsausschuss empfiehlt dem Rat, den verwaltungsseitigen Teilhaushalt 3 inkl. der als Anlage zur Vorlag beigefügte Änderungsliste sowie das Haushaltssicherungskonzept zu beschließen.
Hinzu kommt die mündliche Ergänzung im Teilhaushalt 3, unter Sachkonto 21 11 40 Grundschule Neumünden, Baumaßnahme 960 XX von bisher 177.000,- Euro auf 214.000,- Euro. Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||