Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt ohne weitere Aussprache, dem Bürgermeister bzw. dem Verwaltungsausschuss folgende Aufgaben (Zuständigkeiten) zu übertragen: Bestellung von Sicherheiten zugunsten Dritter im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 16 NKomVG a) Verwaltungsausschuss bis 30.000 € b) Bürgermeister bis 15.000 € mit Unterrichtung des Verwaltungsausschusses Abstimmungsergebnis:
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