Der Ratsvorsitzende verweist auf die Verwaltungsvorlage und erläutert, dass nicht über die aufgeführten Maßnahmen beschlossen werden solle. Es gehe nur um den Auftrag an die Verwaltung, die aufgezählten Maßnahmen zu prüfen, damit der Rat in der nächsten Sitzung über die konkreten Maßnahmen entscheiden könne. Der Bürgermeister berichtet über die Gespräche mit dem Landkreis Göttingen zur Erlangung einer Haushaltsgenehmigung. Ergebnis war die vorliegende Liste an Maßnahmen. Jetzt gehe es darum, die Verwaltung zu beauftragen, die Maßnahmen aufzuarbeiten und dem Rat zum Beschluss vorzulegen. Ratsherr Reichel erklärt, die Stadt habe nun zwei Jahre in Folge keine Genehmigung ihres Haushaltes mehr erhalten. Für die Stadt bedeute dies eine eingeschränkte Wahrnehmung der kommunalen Selbstverwaltung. Er begrüße die zielgerichtete Vorgehensweise des Bürgermeisters und des Landrates zur Lösung dieses Gordischen Knotens. Der Finanzausschuss hat hierüber beraten und mit der Ergänzung des Wortes „eventuelle“ unter dem Punkt Nr. 3 dem Rat eine Beschlussempfehlung ausgesprochen. Ratsherr Wedekind geht auf das Gesagte ein. Im Finanzausschuss sei viel Wortklauberei betrieben worden. Es gehe hier jedoch erst einmal nur um einen Prüfauftrag. Diskussionen sollten erst geführt werden, wenn konkrete Zahlen vorliegen. Man habe die Verpflichtung etwas zu tun, um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu bekommen. Ratsfrau Deutsch schließt sich ihren Vorrednern an, diese haben das Wichtigste bereits gesagt. Sie möchte aber auf den eklatanten Fehlbetrag hinweisen. Auch der Landkreis sei der Meinung, dass die Stadt kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabeproblem habe und entsprechend nicht nur die Einnahmen erhöhen, sondern Ausgaben senken müsse. Durch die Ausarbeitungen der Verwaltung könne man sich im Rat dann ein besseres Bild machen. Man könne den Bürgern auch keine Steuererhöhungen zumuten, wenn man nicht gleichzeitig auch bereit sei, selbst Einschnitte vorzunehmen. Durch den Beschluss werde die Verwaltung beauftragt, dem Rat Arbeitsmittel an die Hand zu geben, um eine begründete Entscheidung zu treffen und es werde ermöglicht, Verhandlungen mit dem Landkreis und dem Land über finanzielle Hilfen aufzunehmen. Dr. Kraft weist noch darauf hin, dass die aufgeführten Maßnahmen nicht abschließend seien. Es sei erwünscht, dass die Verwaltung eigene Vorschläge über Einsparpotenziale mache. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, ruft er zur Abstimmung mit der Änderung aus der Sitzung des Finanzausschusses auf. Der Rat der Stadt Hann. Münden beauftragt die Verwaltung, die nachstehend aufgeführten Maßnahmen vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen:
Der Rat der Stadt Hann. Münden beauftragt – neben der Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse – ferner die Verwaltung, zeitgleich mit dem Landkreis Göttingen und dem Land Niedersachsen über finanzielle Unterstützungen zur Haushaltskonsolidierung zu verhandeln und den Rat über die Ergebnisse zu informieren. Abstimmungsergebnis:
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