Stadtamtsrat Cohrs erklärt zu Beginn, wofür die Gestattungsentgelte grundsätzlich vereinnahmt werden. Für private Flächen der Stadt, die nicht öffentlich gewidmet sind, fallen Gestattungsentgelte an. Man habe in den letzten Jahren immer mehr Anfragen für Veranstaltungen und anderweitige Nutzungen der städtischen Flächen erhalten. Außerdem gebe das NKomVG klar vor, dass man eine vom Rat beschlossene Festlegung bezüglich der Gestattungsentgelte haben müsse. Im Folgenden zeigt Stadtamtsrat Cohrs an der Vorlage und einigen Fallbeispielen die momentanen Nutzungen und auch Missstände auf.
Ausschussmitglied Fraatz fragt, ob bei einer Flächennutzung der Mündener Gilde, die beispielsweise den Kindertag ausrichten wolle, größere Summen auf diese zukommen würden oder ob es auch Ausnahmen gebe. Die Stadt im Ganzen würde von einer solchen Veranstaltung profitieren. Stadtamtsrat Cohrs erklärt, dass man, wie in der Vorlage ersichtlich sei, die Ausnahme über den Verwaltungsausschuss anstreben könne. Der Umfang der Entgelte würde jedoch individuell nach dem Umfang der Arbeit und Ausrichtung der Veranstaltung festgesetzt.
Stadtamtsrat Golde fügt hinzu, dass öffentliche Flächen für Vereine nicht gebührenbefreit seien. Es handle sich daher um eine Sondernutzung. Es komme dann darauf an, was für eine Nutzung dies sei und auch wie groß die Veranstaltung werden solle.
Ausschussvorsitzender Barth betont, dass es nicht so sei, dass ein Gestattungsentgelt das „K.O.-Kriterium“ für eine Veranstaltung sein könne und die Entgelte im Verhältnis immer noch moderat seien.
Ausschussmitglied Dr. Nolte-Schuster fragt, wie man auf den Mehrertrag im vierstelligen Bereich komme und ob dieser Mehraufwand in Relation stehe.
Stadtamtsrat Cohrs erläutert, dass es kein Mehraufwand sei. Der Mehrertrag komme allein durch die vermehrte Nutzung der Flächen und die ca. Verdreifachung der Entgelte zusammen.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hann. Münden zu beschließen, die privatrechtlichen Entgelte für die Einräumung von Gestattungen an städtischen Grundstücken entsprechend dem Entgeltrahmen der beiliegenden Aufstellung zu erheben.
Abstimmungsergebnis:
Ausschussvorsitzender Barth stimmt nicht ab, da er indirekt betroffen sei. |
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