Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ - Beschluss über Anregungen aus der Beteiligung gem. §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB - Entwurfsbeschluss   

 
 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
BesV/0199/22 Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“

- Beschluss über Anregungen aus der Beteiligung gem. §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB
- Entwurfsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Braun, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Barth übergibt zu Beginn des Tagesordnungspunktes das Wort an Herrn Hennicken von der Arbeitsgruppe Stadt Kassel.

 

Dieser erklärt zu Beginn, dass es nur minimale Änderungen gegeben habe, diese jedoch keine Auswirkungen mit sich bringen. Außerdem habe das Ergebnis des Gutachtens ergeben, dass die Unterbringung einer Rossmann Filiale keine negativen Auswirkungen habe.

 

Im Folgenden geht Herr Hennicken auf die Gestaltung des Geländes anhand der Präsentation ein. Im Anschluss erfolgen noch einige Erläuterungen zu wesentlichen Hinweisen und Anregungen, wie beispielweise Altlasten im Boden. Auf die in der Anlage beigefügte Präsentation wird verwiesen.

 

Ausschussvorsitzender Barth fragt nach, was mit dem vorhandenen Personal sei, wenn der HIT-Markt abgerissen werde. Der nächste Markt sei 75 Kilometer einfache Strecke, hin und zurück 150 Kilometer entfernt.

 

Wirtschaftsförderer Vogeley erklärt, dass bereits Gespräche mit HIT und deren Personalabteilung stattgefunden haben. Diese wollen natürlich alles dafür tun, dass man Lösungen im Sinne der Mitarbeiter finde; versprechen könne man jedoch nichts.

 

Ausschussmitglied Schmook fragt, wieso der HIT zum Übergang nicht in den alten ALDI-Markt ziehe. Wirtschaftsförderer Vogeley nimmt diesen Vorschlag auf.

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt sodann dem Verwaltungsausschuss die Abwägung der Anregungen und Hinweise aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.1 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Abwägung den Entwurf des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ auszuarbeiten und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja

0

Nein

0

Enthaltungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8_PräsentationStEA (661 KB)