Stadtangestellte Weinert stellt voran, dass die E-Mail, auf die sich bezogen werde, als Anlage dem Protokoll beigefügt wird.
Vorbereitend für die Beschlussfassung (geplant Ratssitzung 13.10.2022) der Kernforderungen für die parlamentarische Befassung wurden durch die DB Alternativzufahrten (Schleusennutzung, Fahrweg durch Stadtwald und Fuldaquerung mit Brückenneubau) nach Bonaforth vor Ort geprüft. Im Ergebnis ist die Schleusenüberfahrt aufgrund technischer Mängel nicht umsetzbar, bringt der Fahrweg durch den Stadtwald gegenüber den Schließzeiten keine Zeitersparnis und ist ein Brückenbauwerk nicht wirtschaftlich darstellbar. Für detaillierte Darstellungen und deren Kostenschätzung wird auf die in der Anlage beigefügte E-Mail verwiesen.
In der anschließenden Diskussion macht Frau Weinert deutlich, dass die Prüfergebnisse sich auf die derzeit prognostizierten Verkehrszahlen und den damit verbundenen Schließzeiten beziehen. Sofern hier zukünftig eine deutliche Überschreitung durch die Verlagerung der Verkehre auf die Schiene stattfindet, kann der Verkehrsfluss und die Zufahrt der Rettungsdienste beeinträchtigt werden. Auf dieser Grundlage verzichtet der Stadtentwicklungsausschuss auf die Schaffung eines alternativen Verbindungsweges nach Bonaforth. Stattdessen soll die folgende Formulierung in den Kernforderungen aufgenommen werden:
Die Beseitigung des Bahnübergangs Bonaforth ist aufgrund der topografischen Begebenheiten nicht möglich. Alternative Zuwegungen in den OT bestehen nicht bzw. können für die Bedarfszufahrt von Rettungsdiensten nicht wirtschaftlich hergestellt werden oder erfordern eine längere Anfahrt als die prognostizierten Schließzeiten. Aufgrund der hohen KfZ-Verkehrszahlen (insbesondere im Umleitungsfall der BAB 7) auf der B 496 muss vorsorglich bei einer wesentlichen Überschreitung der prognostizierten Bahnverkehre auf der Strecke 1732 und der damit verbundenen Verlängerung der Schließzeiten eine neue Bewertung erfolgen.
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