Für die Beratung wird auf den Tagesordnungspunkt 12 verwiesen. Der Rat beschließt:
a) Erhöhung der Beteiligung an der HMM GmbH aus liquiden Mitteln 423.670,47 EUR
Bemessungsgrundlage für Kapitalertragsteuer 503.321,02 EUR abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer 75.498,15 EUR abzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag 4.152,40 EUR ergibt eine Rücklagenverwendung als Auszahlung an das Finanzamt 79.650,55 EUR verbleiben zur Einstellung in deren Kapitalrücklage 423.670,46 EUR
somit ergibt sich eine Bruttoverwendung liquider Mittel 503.321,02 EUR
b) Erhöhung der Beteiligung an der VHM GmbH durch Einstellung in deren Kapitalrücklage 112.956,31 EUR
somit ergibt sich eine Bruttoverwendung liquider Mittel 112.956,31 EUR c) Die Rücklagenverwendung als Auflösung und Auszahlung an die Stadt 95.080,97 EUR
Bemessungsgrundlage für Kapitalertragsteuer 112.956,31 EUR abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer 16.943,45 EUR abzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag 931,89 EUR ergibt eine Rücklagenverwendung als Auszahlung an das Finanzamt 17.875,34 EUR Netto-Auszahlung an die Stadt 95.080,97 EUR
somit ergibt sich eine Bruttoverwendung 112.956,31 EUR
Gesamtbetrag der Verwendung 729.233,64 EUR Abstimmungsergebnis:
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