Ratsfrau Dr. Nolte-Schuster erklärt, dass die Thematik bereits im Stadtentwicklungsausschuss diskutiert wurde. Grundsätzlich sei es nachvollziehbar für die Nutzung städtischer Flächen ein Entgelt zu nehmen, jedoch könne das schnell in die falsche Richtung gehen. Es sei wichtig beim Zweck der Nutzung zu unterscheiden, z. B. bei einer gewerblichen Nutzung oder einer Nutzung durch einen Verein. Man sollte daher eine differenzierte Handhabung vereinbaren, zudem sei eine Testphase sinnvoll. Nach der Testphase könne anhand belastbarer Zahlen erneut abgestimmt werden. Herr Dannenberg erklärt, dass eine Testphase bis Ende dieses Jahrs bereits im Verwaltungsausschuss empfohlen wurde. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, ruft der Ratsvorsitzende zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag mit den Ergänzungen, dass der Verwaltungsausschuss insbesondere bei Gestattungen mit Vereinen Ausnahmen zulassen könne und zum Jahresende eine Evaluierung erfolgen solle, auf. Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt sodann, privatrechtliche Entgelte für die Einräumung von Gestattungen an städtischen Grundstücken entsprechend dem Entgeltrahmen der beiliegenden Aufstellung zu erheben. Der Verwaltungsausschuss soll hiervon Ausnahmen zulassen dürfen, dies gilt insbesondere für Gestattungen mit Vereinen. Zum Jahresende 2022 soll eine Evaluierung erfolgen. Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||