Die Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 15 Uhr. Sodann stellt sie die ordnungsgemäße Ladung sowie die Anwesenheit der Ausschussmitglieder gemäß der voranstehenden Aufstellung und damit die Beschlussfähigkeit des Gesellschaftsausschusses fest. Die Ausschussvorsitzende erläutert, dass die Sitzung unter den Maßgaben der 3G-Regelungen fällt und bittet die Ausschussmitglieder bei Wortbeiträgen das Mikrofon zu nutzen, welches an den Platz gebracht wird. |
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