Städtischer Rechtsdirektor Ludwig erläutert zu der vorliegenden Resolution, dass die Stadt Hann. Münden der Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände folge und die durch den Spitzenverband formulierte Resolution zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern unterstütze. Zu dieser Thematik fehle es bedauerlicherweise weiterhin an verbindlichen Vorgaben seitens des Bundes und des Landes zur Umsetzung. Die Umsetzung werde vor Ort durch die Kommunen gewährleistet werden. Der Zeitdruck zur Erfüllung des Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/27 eine Ganztagsbetreuung einzuführen, stellt die Kommunen gleichermaßen vor Herausforderungen, da Ganztagsschulen noch nicht flächendeckend vorhanden sind.
Ratsherr Reichel äußert den Wunsch sogar eine noch stärkere Betonung der Resolution auf die Erwartung der Kommunen zu setzen, die die Kostenbeteiligung durch das Land bzw. den Bund zu legen . Abschließend drückt Ratsfrau Surup ihre Verwunderung aus, dass der Rechtsanspruch zwischenzeitlich durch die allgemeine gesellschaftlich Entwicklung eingeholt wurde. Umso verwundert ist sie, dass es weiterhin keine klaren Rahmenbedingungen für die Kommunen gebe. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, wird die Resolution beschlossen. Beschluss: Der Gesellschaftsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zur Vorlage an den Rat der Stadt Hann. Münden die Resolution zur Gewährleistung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
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