Zu Beginn des Tagesordnungspunktes weist Ortsbürgermeister Barth auf den Datenschutz hin und bittet darauf zu achten, dass keine sensiblen Daten genannt werden.
Herr George nimmt zu der Vorlage Stellung, dass für ihn mit dem Verkauf das falsche Zeichen gesetzt werden würde. Er hinterfragt weiter, wer gewährleisten könne, dass der neue Eigentümer die gesetzlichen Bauvorschriften einhält.
Herr Barth erklärt, dass der neue Eigentümer sich vertraglich verpflichtet und so versichert, die gesetzlichen Bauvorschriften einzuhalten.
Auf Nachfrage von Herrn George stellt Herr Barth klar, dass die Festlegung der Landschaftsschutzgebiete durch den Landkreis Göttingen erfolge und nicht durch die Stadt. Nach einer solcher Festlegung gibt es für vorhandene bauliche Anlagen, z. B. bereits existierende Stege, einen Bestandsschutz, allerdings dürften keine neuen errichtet werden.
Herr Sittig befürwortet den Verkauf und sieht besonders darin den Vorteil, dass das bisher verwilderte Grundstück wieder gepflegt wird. Der Ortsrat der Ortschaft Bonaforth nimmt den Verkauf des städtischen Grundstücks Kleine Wemme 18, Gemarkung Bonaforth, Flur 8, Flurstück 12/8 zu den in der Vorlage genannten Konditionen zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||