Auszug - Kulturschloss; hier: Sachstand zur Förderung der Machbarkeitsstudie aus dem Förderprogramm Perspektive Innenstadt  

 
 
Sitzung des Gesellschaftsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Gesellschaftsausschuss (Ausschuss für Schul-, Sport-, Jugend-, Kultur-, Partnerschafts- und soziale Angelegenheiten) Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 05.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:55 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes Böttcherstraße
Ort: Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden
 
Beschluss

Der Fachdienstleiter Kultur, Herr Schäfer berichtet wie folgt,

 

dass im Rahmen des Förderprojektes „Perspektive Innenstadt“ der Rat der Stadt Hann. Münden im Dezember 2021 als eines von drei Projekten eine Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung des Welfenschlosses in Auftrag zu geben, beschlossen hat.

Hierfür werden von der NBank 168.300 €rderbetrag vorgesehen. Der Antrag wurde am 20.01.2022 gestellt. Bei einer Förderung von 90 % bedeute dies ein Gesamtvolumen von 187.000 €.

 

Als Maßnahmebeginn war der 01.04.2022 vorgesehen. Die Abrechnung der Mittel muss zum 31.03.2023 erfolgen.

 

Statt der erhofften Bewilligung erhält die Stadt im März 2022 den Auftrag, insgesamt acht Punkte näher auszuführen, was umgehend erledigt wird. Die NBank teilt lediglich automatisiert mit, dass aufgrund zahlreicher Anträge im Sinne einer zügigen Bearbeitung von Rückfragen, wenn möglich, abzusehen sei.

 

In einer Videokonferenz im Juni 2022 wird anschließend die zögerliche Bearbeitung von Seiten der NBank angesprochen, gleichzeitig wurde vom „Europaministerium“ darauf hingewiesen, dass eine Abrechnung weiterhin zum 31.03.2023 erfolgen müsse.

 

Als Lösung wird der vorzeitige Maßnahme Beginn auf eigene Verantwortung empfohlen. Ein vorzeitiger Maßnahme Beginn kommt aber aufgrund der Haushaltsnotlage und der unklaren Genehmigung des Haushalts 2022 zu diesem Zeitpunkt folgerichtig nicht in Betracht.

 

Es gelang am 28.09.2022 die NBank zu einer Aussage hinsichtlich der Genehmigung des Antrages zu bewegen. Diese wirdr Ende Oktober in Aussicht gestellt.

 

Schon jetzt steht fest, dass eine umfassende Projektstudie in der dann verbleibenden Zeit von Oktober bis Ende März mit Auftragsvergabe, Durchführung und Abrechnung in weniger als einem halben Jahr nicht zu leisten sein wird. Auch würde eine deutlich abgespeckte Projektstudie dem Interesse des Ideenkatalogs „Kulturschloss“ nicht gerecht. Umgekehrt hat die Stadt auch keine in Aussicht gestellten Fördermittel zu verschenken, so dass Herr Schäfer ausdrücklich appelliert die Fördermittel nicht verfallen zu lassen.

 

Parallel wird aus diesem Grund seitens der Verwaltung derzeit an einem Konzept gearbeitet, die Mittel in bauliche Maßnahmen im Schloss zu investieren. Zur Auswahl stehen die Überarbeitung des Rittersaales, des Lepantosaales und der Bücherei.

 

Diese Maßnahmen können durch das Fach- und Erfahrungswissen von Nicole Herthum und Jürgen Stieler (IVM) kurzfristig durchgeführt und umgesetzt werden.

 

Ein Umbau der Stadtbücherei gestaltet sich hinsichtlich der Umsetzung und der begrenzten Zeit als zu komplex, Rittersaal und Umgestaltung des Foyers als weniger notwendig, entgegen der stark heruntergekommenen Anmutung des Lepantosaales und des Flures. Insbesondere muss die Akustik des Lepantosaals als von Anbeginn der Einrichtung des Saales im Jahre 1986 als mangelhaft beurteilt werden.

 

In enger Abstimmung mit Bürgermeister Dannenberg wird der Versuch unternommen die Projektmittel auf den Umbau des Lepantosaals umzuwidmen. Erste positive Signale von Seiten der NBank sind eingetroffen, so dass eine Entscheidungsreife alsbald erzielt werden kann.

 

An der Idee des Kulturschlosses sollte unabhängig von der jetzt notwendigen Planänderung festgehalten werden . Was im Sommer 2021 als ambitioniert und gut empfunden wurde, kann im Herbst 2022 nicht verkehrt sein, auch wenn politische Schwerpunkte sich verändert haben.

 

Fachdienstleiter Schäfer erklärt abschließend sich annftigenrderverfahren, etwa des Bundes, zügig eine Ideenskizze im Sinne des Kulturschlosses aufwarten zu können.

 

Der Gesellschaftsausschuss nimmt den Vorschlag zustimmend zur Kenntnis.