Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in der Kindertagesbetreuung  

 
 
Sitzung des Gesellschaftsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Gesellschaftsausschuss (Ausschuss für Schul-, Sport-, Jugend-, Kultur-, Partnerschafts- und soziale Angelegenheiten) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:55 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes Böttcherstraße
Ort: Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden
BesV/0252/22 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in der Kindertagesbetreuung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Hentschel, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgermeister Dannenberg erläutert, dass es sich bei der vorliegenden Vereinbarung um einen Kompromiss zwischen dem Landkreis Göttingen und den beteiligten Kommunen handele. Er berichtet in den Verhandlungenr Hann. Münden das Bestmögliche herausgeholt zu haben und befürworte deshalb den Abschluss ebendieser Vereinbarung.

 

Ratsfrau Surup gibt für die SPD-Fraktion zu Bedenken, dass der Zuschussbetrag für die beteiligten Kommunen als Fixbetrag formuliert ist und in der Mindestvertragslaufzeit keine Anpassung an Preissteigerungen erfolgen könne. Sie sehe damit einen weitere finanzielle Belastung auf die Stadt Hann. Münden zukommen. Jedoch gebe die Mindestvertragslaufzeit von 5 Jahren für die Träger Planungssicherheit, was positiv zu bewerten ist. Die SPD signalisiert ihre Zustimmung zur Vorlage.

 

Ebenso spricht sich Ratsfrau Wawer für die CDU-Fraktion für einen Annahme der Vorlage aus.

Ratsfrau Flor-Gerth merkt an, dass sie die finanzielle Unterstützung des Landkreises nicht für auskömmlich halte und die Kommunen im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit mit der Kostentragung bspw. für die Schaffung zusätzlicher Kita Plätze allein gelassen werden.

 

rgermeister Dannenberg erläutert dazu, dass der Landkreis inklusive der Überschüsse, jährlich insgesamt 10,6 Millionen Euro an die Kommunen auszahle. Damit werde eine spürbare Verbesserung zum Status Quo erreicht.


Partnerschaftsbeauftragter Stryga pflichtet an dieser Stelle bei, dass er aus eignen Erfahrungen mit dem Landkreises Göttingen berichten könne, dass dieser wesentlich an einer einheitlichen Regelung r die Aufgabenwahrnehmung innerhalb seines Kreisgebietes gelegen ist. Einen Flickenteppich mit unterschiedlichen Regelungen im Kreisgebiet wolle der Landkreis verständlicherweise vermeiden.

Er warnte ausdrücklich davor, das vorliegende Paket erneut aufzuschnüren, da dies mit einem erheblichen zeitlichen Verzug um mindestens ein weiteres Jahr verursachen werde.

 

Ratsfrau Dr. Nolte-Schuster nimmt zum Ende der Diskussion Bezug auf § 9 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Qualitätssicherung. Hierbei stelle sich die Frage, was damit bezweckt werde.

Die Verwaltung sehe sich in Hann. Münden auf einem guten Stand und erwarte folglich keine Forderung des Landkreises zu Veränderungen.

Beschluss:

Der Gesellschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der in den ANLAGEN beigefügten „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in der Kindertagesbetreuung des öffentlichen Jugendhilfeträgers“ (Finaler Entwurf Stand: 27.09.2022) zuzustimmen und beauftragt den Bürgermeister mit der Unterzeichnung der Vereinbarung.

Abstimmungsergebnis:

6

Ja

0

Nein

1

Enthaltungen