Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ - Beschluss über Anregungen aus der Beteiligung gem. §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB - Satzungsbeschluss   

 
 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:02 - 17:11 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
BesV/0250/22 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“
- Beschluss über Anregungen aus der Beteiligung gem. §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Braun, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Braun stellt eine PowerPoint-Präsentation über den Neubau des HIT-Supermarktes sowie die Ansiedlung des Drogeriemarkts Rossmann vor, die dem Protokoll beigefügt ist. Da noch ein Durchführungsvertrag zwischen Bauherren und der Stadt abgeschlossen werden müsse, erfolgt die Einbringung des Beschlussvorschlages für den Rat in der Sitzung am 15.12.2022. Der Durchführungsvertrag soll dem VA voraussichtlich am 23.11.2022 zur Abstimmung vorgelegt werden. Ratsfrau Dr. Nolte-Schuster erkundigt sich, inwiefern der Punkt 3 Grenzabstand abgewogen werden müsse. Frau Braun antwortet, dass dieser Punkt bereits aus der ersten Beteiligungsrunde eingearbeitet wurde und ohnehin im Bauantrag enthalten seinsse. Ausschussvorsitzender Barth fragt an, ob Informationen vorliegen würden, was mit den Beschäftigen des Supermarktes während des Umbaus passieren würde. Entsprechende Informationen rden laut Frau Braun nicht vorliegen. Herr Herbort erkundigt sich, ob die Tankstelle am HIT-Supermarkt noch in Betrieb sei und ob Probleme durch eventuell vorliegende Bodenverschmutzung zu erwarten seien. Frau Braun teilt mit, dass die Tankstelle seit geraumer Zeit nicht mehr im Betrieb sei und es ein vom Landkreis Göttingen beauftragtes Bodengutachten gebe. Dort seien keine Hinweise oder Informationen enthalten, die dem Bauvorhaben entgegen stehen würden. Ratsfrau Dr. Nolte-Schuster fragt an, wer für die Säuberung der verschmutzten Rad- und Gehwege zuständig sei. Herr Pflum hrt aus, dass in der vom Bauherren geschätzten Bauzeit von 12 Monaten es zur Verunreinigung des Straßenkörpers kommen werde, diese aber immer gemäß Baugenehmigung vom Bauherren beseitigt werden müssen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt den Rat der Stadt Hann. Münden

  • die Anregungen und Hinweise aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) gemäß den Anlagen abzuwägen und die Anlage als Bestandteil der Begründung anzuhängen,
  • den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ als Satzung und
  • die Begründung

zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

 

7: Ja

 

1: Nein

 

0: Enthaltungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP5_080_SB_2022_12_15_PräsentationStEA (634 KB)