Vorlage - BesV/0497/19  

 
 
Betreff: Feststellung des Sitzverlustes des Ortsratsmitgliedes Klaus Wedekind
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Spiegler, Britta
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen Entscheidung
26.02.2019 
Sitzung des Ortsrates Mielenhausen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsrat stellt fest, dass durch den Mandatsverzicht des Ortsratsmitgliedes Klaus Wedekind die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen und damit im Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen ein Sitz frei geworden ist.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Ortsbürgermeister Klaus Wedekind hat mit Schreiben vom 21.09.2018 schriftlich mitgeteilt, dass er zum 31.12.2018 sein Mandat im Ortsrat Mielenhausen niederlegt.

 

Gemäß § 52 Absatz 1 Nr. 1 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 91  Abs. 4 NKomVG endet die Mitgliedschaft im Ortsrat durch Verzicht, der schriftlich zu erklären ist und nicht widerrufen werden kann.

 

Der Ortsrat stellt gemäß § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG zu Beginn seiner nächsten Sitzung fest, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust durch Verzichtserklärung vorliegen.

 

Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Nach dem Feststellungsbeschluss des Ortsrates über das Freiwerden des Sitzes käme gemäß § 44 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetztes (NKWG) grundsätzlich das Nachrücken einer Ersatzperson in Betracht. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2016 festgestellt, dass einzige Ersatzperson des Wahlvorschlages der Freien Wählergemeinschaft Mielenhausen Herr Ernst Müller wäre. Dieser hat jedoch auf Nachfrage schriftlich mitgeteilt, dass er die Übernahme des Mandats ablehnt.

Aus diesem Grund bleibt der Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode gemäß § 44 Abs. 4 Satz 1 NKWG unbesetzt. Die Feststellung hierüber trifft der Gemeindewahlleiter.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Wegfall der Aufwandsentschädigung für ein Ortsratsmitglied (7,50 € monatlich) bis zum Ende der Wahlperiode (31.10.2021)