Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss
- Beschließt keine Änderungen zum Teilhaushalt 2.
- Stellt die vorab gefassten Änderungsbeschlüsse fest. Der Zuschussbedarf des Teilhaushaltes 2 verändert sich damit im Ergebnishaushalt um X.XX € auf X.XX €, im Finanzhaushalt um X.XX € auf X.XX €.
- Beschließt keine Änderungen zum Teilhaushalt 7.
- Stellt die vorab gefassten Änderungsbeschlüsse fest. Der Zuschussbedarf des Teilhaushaltes 7 verändert sich damit im Ergebnishaushalt um X.XX € auf X.XX €, im Finanzhaushalt um X.XX € auf X.XX €.
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Für die Beratungen zum Haushaltsplan 2022 soll folgendes Verfahren durchgeführt werden:
Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung und Beratung im Finanzausschuss sind die im Haushaltsplanentwurf 2022 enthaltenen Allgemeinen Deckungsmittel des Teilhaushaltes 7 mit einem Ergebnis von 20.461.500 €. Die Gesamtfinanzmasse reicht jedoch nicht aus, um alle Zuschussbedarfe der Teilhaushalte 1-6 zu decken. Somit entsteht im Haushaltsjahr 2022 ein Fehlbedarf (Saldo aus dem ordentlichen und dem außerordentlichen Ergebnis) in Höhe von 4.894.900 €. Nachdem der Landkreis Göttingen am 15.12.2021 den Haushalt des Kreises zur Beratung in den Kreistag eingebracht hat und im Rahmen der erfolgten Anhörung der kreisangehörigen Kommunen am 06.01.2022 die Planwerte des Kreises erläutert wurden, ergeben sich hieraus auch für die Stadt Hann. Münden finanzielle Entlastungen, die hier so zuvor nicht bekannt und damit auch nicht planbar waren.
Zur Beratung sind sowohl der Teilhaushalt als auch die dazugehörigen Produkte beigefügt. Die Übersicht enthält die detaillierte Abbildung der Produktsachkonten und die entsprechende Darstellung einzelner Ansätze und Ergebnisse. Der Gesamtfehlbedarf des Teilhaushaltes 2 beträgt unter Berücksichtigung des Saldos aus internen Leistungsbeziehungen 870.350 €. Eine Senkung des Fehlbedarfs des Gesamthaushaltes ist notwendig und unausweichlich. Das Ziel muss bei jedem Teilhaushalt verfolgt werden und bedeutet ebenfalls, dass der Fehlbetrag eines jeden einzelnen Teilhaushaltes nicht weiter ausgeweitet werden darf. Mit den vorgelegten Unterlagen soll den Fachausschüssen die Grundlage für diesbezügliche Beratungen gegeben werden. Da die Entscheidungsfindung und diesbezügliche Empfehlungen zu einzelnen Maßnahmen und Veränderungen der Haushaltsansätze den Ausschüssen vorbehalten ist, ist es nicht möglich, hierzu Zahlen bzw. Summen in dieser Vorlage vorwegzunehmen. Aus diesem Grund sind in dem Beschlussvorschlag zwei mögliche Szenarien dargestellt. Da der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 erneut einen Fehlbedarf ausweist, ist ein Haushaltssicherungskonzept nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 KomHKVO aufzustellen. Auf das Haushaltssicherungskonzept kann verzichtet werden, sofern im Rahmen der Teilhaushaltsberatungen in den Fachausschüssen der Fehlbetrag eliminiert werden kann. Bei der Benennung von Punkten für Haushaltssicherungsmaßnahmen bitte ich zu beachten, dass das Strategiepapier „Gemeinsame Verantwortung für unsere Stadt Hann. Münden“ einst beschlossen worden ist. Bei der Benennung neuer Einzelmaßnahmen sollten folgende strategischen Ziele Berücksichtigung finden:
Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass der Landkreis Göttingen im Schreiben vom 06.07.2021 bezüglich der Haushaltssatzung 2021 die vorgelegten Haushaltssicherungsmaßnahmen im Haushaltssicherungskonzept 2021 als unzureichend betrachtet hat. Der Finanzhaushalt zeigt mit den Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit den voraussichtlichen Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres. Für Investitionen konnten die Ausgabepositionen des Investitionsprogramms aufgenommen bzw. neue Maßnahmen grundsätzlich nur bei Sicherstellung der Gegenfinanzierung veranschlagt werden. Aufgrund des anhaltenden Investitionsstaus wurden jedoch auch Ausgabepositionen ohne die Sicherstellung einer solchen Gegenfinanzierung berücksichtigt. In der Summe weist der Haushaltsplanentwurf 2022 Einzahlungen für Investitionen in Höhe von 3.859.900 € aus, Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind in Höhe von 6.971.500 € geplant. Daraus ergibt sich ein Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 3.111.600 €. Dies bedingt eine vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 3.111.600 €. Damit übersteigt die Kreditaufnahme die Summe der zu leistenden Tilgung, sodass es zu einer Nettoneuverschuldung in Höhe von 1.344.800 € kommt. Bei der letztmaligen Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 wies der Landkreis Göttingen in seinem Schreiben vom 16.07.2019 bereits darauf hin, dass künftige Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen, die zu einer weiteren Nettoneuverschuldung der Stadt Hann. Münden führten, nicht vollständig genehmigungsfähig seien. Aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, auch die investiven Mittelansätze des Finanzhaushaltes zu überdenken und kritisch zu betrachten. In einem weiteren Schreiben vom 08.07.2020 wird durch den Landkreis Göttingen ebenfalls die Genehmigungsfähigkeit von vorgesehenen Kreditaufnahmen angezweifelt.
Klimatische Auswirkungen:
Es handelt sich um die Beratung einzelner Teilhaushalte, weshalb eine positive oder negative Auswirkung auf die klimatische Situation an dieser Stelle nicht pauschal getroffen werden kann und daher als klimaneutral bezeichnet wird.
Anlagen:
- Teilhaushalt 2 – Finanzverwaltung Änderungsliste zu TH 2 Bericht zu und Benennung von Maßnahmen zum Haushalssicherungskonzept - Aktualisierte Änderungsliste zu TH 2, Stand 11.03.2022
- Aktualisierte Änderungsliste zu TH 2, Stand 21.04.2022
- Teilhaushalt 7 – Allgemeine Deckungsmittel Änderungsliste zu TH 7 Bericht zu und Benennung von Maßnahmen zum Haushalssicherungskonzept - Aktualisierte Änderungsliste zu TH 7, Stand 10.03.2022
- Aktualisierte Änderungsliste zu TH 7, Stand 21.04.2022
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||