Vorlage - BesV/0092/22  

 
 
Betreff: Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kämmerei Bearbeiter/-in: Voß, Susanne
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.02.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
24.02.2022 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Spendenliste Rat 24.02.22 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage aufgeführten Spenden/Zuwendungen werden vom Rat der Stadt Hann. Münden angenommen.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Gemäß § 111 Abs. 7 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) darf die Stadt Hann. Münden zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln.

 

In Anwendung des § 26 Abs. 1 Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von bis zu 100,00 € der Bürgermeister.

In Anwendung des § 26 Abs. 2 KomHKVO beschließt über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € bis zu höchstens 2.000,00 € der Verwaltungsausschuss.

Bei Spenden/Zuwendungen ab einem Betrag von über 2.000,00 € hat der Rat der Stadt Hann. Münden über die Annahme zu entscheiden.

 

Die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen haben einen Wert von über 2.000,00 €. Daher hat der Rat über deren Annahme zu entscheiden.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Die Stadt nimmt die Spenden entgegen.

Vor dem Aufbau des Spielgerätes ist der ckbau des vorhandenen Containers und dessen Aufstellfläche zu veranlassen. Daneben wird die Aufstellung der gespendeten Spielgeräte voraussichtlich Kosten von rd. 5.800,00 € verursachen, die im Haushaltsplan 2022 berücksichtigt sind.

Bei diesen Spenden sind keine klimatechnischen Auswirkungen erkennbar.

 

Klimatische Auswirkungen:

 

X

klimapositiv

X

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Siehe Spendenliste

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Spendenliste Rat 24.02.22 (37 KB) PDF-Dokument (33 KB)