Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt, dem Bürgermeister bzw. dem Verwaltungsausschuss folgende Aufgaben (Zuständigkeiten) zu übertragen: Bestellung von Sicherheiten zugunsten Dritter im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 16 NKomVG a) Verwaltungsausschuss bis 30.000 € b) Bürgermeister bis 15.000 € mit Unterrichtung des Verwaltungsausschusses Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen: Der Rat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2021 den 2. Nachtrag zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Darin hat der Rat eine Wertgrenze für Rechtsgeschäfte nach § 58 Abs. 1 Nr. 16 NKomVG festgelegt. Analog zur Regelung bei Rechtsgeschäften nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG wurde diese auf 30.000 € festgelegt. Damit Beschlüsse über die Bestellung von Sicherheiten zugunsten Dritter sinnvollerweise in einer Vorlage gemeinsam mit der Entscheidung über die Verfügung über das Gemeindevermögen gefasst werden können, sollten auch die Wertgrenzen nach der sich die Zuständigkeiten des Bürgermeisters ergeben, entsprechend angepasst werden. Es wird vorgeschlagen, auch hier die Zuständigkeiten analog zu denen über die Rechtsgeschäfte nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG festzulegen. Danach entscheidet der Bürgermeister bis zu einem Vermögenswert von 15.000 € mit Unterrichtung des Verwaltungsausschusses, bis 30.000 € entscheidet der Verwaltungsausschuss und bei einem Wert von über 30.000 € entscheidet der Rat. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten: Es werden Verwaltungsabläufe vereinfacht. Ein konkreter Betrag kann nicht genannt werden.
Klimatische Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.
Anlagen: Aufstellung über die Festlegung von Zuständigkeiten von Verwaltungsausschuss und Bürgermeister
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